Tourismusförderung

Den Tourismus in all seinen Facetten zu fördern und zu unterstützen, ist ein zentrales Anliegen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Der Tourismus spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaft in Bayern und sichert landesweit Arbeitsplätze.

Bitte beachten Sie auch auch das Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ und die Fördermöglichkeiten der Regionalförderung.

Gewerbliche Tourismusförderung

Die LfA Förderbank Bayern bietet umfangreiche Informationen und Downloads zum Thema „Gewerbliche Tourismusförderung”:

Das Kundencenter der LfA Förderbank Bayern beantwortet alle Fragen zu öffentlichen Finanzierungshilfen telefonisch kostenfrei unter 0800 2124240 oder persönlich in der Königinstraße 17, 80539 München.

Darüber hinaus können Investitionsvorhaben gewerblicher Tourismus­unternehmen auch nach den Programmen der bayerischen Regional­förderung finanziell unterstützt werden.

Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Im Rahmen des RÖFE-Programms werden Basiseinrichtungen der tou­ris­tisch­en Infra­struktur gefördert, wie zum Beispiel Informationszentren ein­schließ­lich Tou­ris­mus­ämter, Kurparks und Veranstaltungszentren sowie unter be­stimm­ten Voraussetzungen die Generalsanierung und Mo­der­ni­sie­rung von Häusern des Gastes, Hallenbädern oder Kurhäusern. Zu­wen­dungs­emp­fän­ger sind ausschließlich kommunale Körperschaften.

Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE; gültig bis 31. Dezember 2026)

EU-Strukturfondsförderung 2021-2027 (EFRE)

Die Europäische Union und der Freistaat Bayern fördern zudem die Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen touristischen Infrastrukturen. 

Hierfür stehen im Zeitraum 2021 bis 2027 insgesamt 17,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln zur Verfügung. 

Die Förderung erfolgt im Rahmen der RÖFE gemäß Nr. 2.6. Förderfähig sind Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss. Gefördert werden können Maßnahmen der energetischen Sanierung (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Gebäudeleittechnik etc.) sowie an der technischen Infrastruktur (Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, Einsatz innovativer Technologien etc.). 

Der Bewerbungsprozess erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens, der Projektaufruf und das Antragsformular können untenstehend aufgerufen werden.

Der Antragszeitraum für den zweiten Förderaufruf läuft ab sofort bis einschließlich 30.11.2023.

Hier finden Sie den ursprünglichen Projektaufruf und das aktuelle Online-Bewerbungsformular.

Evaluierung der Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Im Jahr 2021 hat das Wissenstransferzentrum Innovative und Nachhaltige Tourismusentwicklung Füssen der Hochschule Kempten die Wirkungen der RÖFE-Förderung evaluiert. Die Studie bestätigt unter anderem, dass eine attraktive öffentliche Infrastruktur Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Tourismus vor Ort ist. Vielfach können die Kommunen vor Ort dem nur durch eine gezielte finanzielle Unterstützung gerecht werden. Die Tourismusförderung wirkt so auch als Strukturförderung vor allem im ländlichen Raum und setzt Impulse für Veränderungen und Innovationen.

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ können gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen in kleinen Skigebieten gefördert werden. Soweit zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen angeboten werden, die für den Skisport bzw. die Sommernutzung ebenso wichtig sind, werden diese Investitionen ebenfalls gefördert.

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Vorhaben die Möglichkeit für eine ganzjährige Nutzung der Anlagen verbunden ist. Zudem muss es im Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung, insbesondere dem Alpenplan und dem Regionalplan stehen. Die Förderrichtlinie wurde zum 1. Januar 2023 neu gefasst und gilt bis 31. Dezember 2025.

Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebiete

Das Seilbahnförderprogramm wurde in 2022 erstmalig evaluiert. Dabei konnten die vielfältigen positiven Wirkungen der Förderung belegt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung des dwif finden sie hier:

 

Tourismusoffensive - Leitfaden für die Förderung in Bayern

Dieser Leitfaden informiert über die Förderung des Tourismus in Bayern. Die Förderstrategie beruht auf den vier Säulen Unternehmen, Kommunen,…

Stand: Mai 2019

Förderprogramme

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie bei der Regionalförderung.

Förderwegweiser Kompetenzzentrum Tourismus

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten von EU, Bund oder Freistaat Bayern finden Sie beim Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes.