Netzausbau in Bayern
Die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs für eine neue Leitung sowie die Planung der konkreten Trasse müssen transparent und nachvollziehbar erfolgen und bei der Umsetzung müssen insbesondere die Interessen der Bürger und die Belange von Mensch und Umwelt Berücksichtigung finden.
Vor allem durch den erwirkten Erdkabelvorrang für Hochspannungsgleichstrom (HGÜ)-Leitungen kann der Netzausbau in Bayern mit möglichst geringen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und damit so bürgerfreundlich wie möglich umgesetzt werden. Informationen zum speziellen Bedarf von SuedLink und SuedOstLink sind in dem Dokument Notwendigkeit der HGÜ-Leitungen zusammengestellt.
Übersicht aller in Bayern im Übertragungsnetz geplanten Netzausbauprojekte
- SuedLink von Brunsbüttel nach Großgartach und von Wilster nach Grafenrheinfeld (zuständige Übertragungsnetzbetreiber: TenneT und TransnetBW)
- SuedOstLink von Wolmirstedt nach Isar (zuständige Übertragungsnetzbetreiber: TenneT und 50Hertz)
- P43 "Fulda-Main-Leitung" von Mecklar nach Grafenrheinfeld (zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
- P46 "Ostbayernring" von Redwitz nach Schwandorf(zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
- P48 von Grafenrheinfeld nach Kupferzell (zuständige Übertragungsnetzbetreiber: TenneT und TransnetBW)
- P52 von Wullenstetten nach Niederwangen und von Neuravensburg nach Sigmarszell (zuständige Übertragungsnetzbetreiber: Amprion und TransnetBW)
- P53 "Juraleitung" von Raitersaich nach Altheim (zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
- P67 von Altheim über Matzenhof und über Simbach nach St.Peter (zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
- P112 von Pirach nach Pleinting (zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
- P185 von Redwitz nach Tschirn (zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
- P222 von Oberbachern nach Ottenhofen (zuständiger Übertragungsnetzbetreiber: TenneT)
Netzausbaubedarf in Bayern
Das sogenannte NOVA-Prinzip ist die Basis jeglicher Netzplanung. NOVA steht für „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau". Es bedeutet, dass ein Ausbau des Netzes nur dann in Betracht kommt, wenn alle Möglichkeiten der Optimierung und Verstärkung bestehender Leitungen ausgeschöpft sind.
Bestimmung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz in Deutschland
Das Übertragungsnetz dient dem Transport von Strom über große Distanzen. Der Ausbaubedarf im Übertragungsnetz wird in drei Schritten ermittelt:
- Was ist das? Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Szenarien, die zeigen, wie sich der Stromverbrauch und die Stromerzeugung in Deutschland voraussichtlich entwickeln werden.
- Wie entsteht er? Der Szenariorahmen wird alle zwei Jahre von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern entworfen bzw. aktualisiert. Der Auftrag dazu ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Die Öffentlichkeit kann Stellung nehmen, bei begründeten Einsprüchen müssen die Netzbetreiber den Entwurf anpassen. Die Genehmigung erfolgt durch die Bundesnetzagentur.
- Was ist das? Der Netzentwicklungsplan enthält alle Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren für einen zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
- Wie entsteht er? Der Netzentwicklungsplan wird auf Basis des Szenariorahmens alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt beziehungsweise aktualisiert. Sie berücksichtigen Einwendungen der Öffentlichkeit. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan, veranlasst gegebenenfalls Änderungen und bestätigt ihn anschließend. Der zugehörige Umweltbericht zeigt Umweltauswirkungen durch die im Plan enthaltenen Maßnahmen auf.
- Was ist das? Das Bundesbedarfsplangesetz enthält als Anlage den Bundesbedarfsplan. Hierin sind alle Leitungsprojekte gelistet, die verbindlich umzusetzen sind. Welche Maßnahmen beim jeweiligen Leitungsprojekt geplant sind – also zum Beispiel Optimierung, Verstärkung oder Neubau – steht im Netzentwicklungsplan. Für neue Leitungen sind die Anfangs- und Endpunkte festgelegt, keine Leitungsverläufe.
- Wie entsteht er? Die Bundesnetzagentur übermittelt den bestätigten Netzentwicklungsplan samt Umweltbericht spätestens alle vier Jahre an die Bundesregierung – bei größeren Änderungen gegenüber der Vorgängerversion alle zwei Jahre. Die Bundesregierung legt die Unterlagen dem Bundestag und Bundesrat vor. Diese entscheiden darüber, welche Leitungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden sollen und verankern sie im Bundesbedarfsplan(gesetz).
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Beteiligungsmöglichkeiten
In den Stufen 1 (Szenariorahmen) und 2 (Netzentwicklungsplan + Umweltbericht) zur Ermittlung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz werden die Planungsunterlagen wiederholt öffentlich ausgelegt.
Als Bürger oder Träger öffentlicher Belange haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern. Diese Äußerungen und Einwände werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber.
Bestimmung des Ausbaubedarfs im Verteilnetz
Das Verteilnetz transportiert den Strom zwischen den Übergabepunkten des Übertragungsnetzes, den Endverbrauchern und den dezentralen Stromerzeugern, v. a. Biomasse- und Solaranlagen. Zur Bestimmung des Ausbaubedarfs im Verteilnetz gibt es kein deutschlandweit einheitliches Verfahren. Die zuständigen Verteilnetzbetreiber übernehmen eigenverantwortlich die Netzausbauplanung. Daten, die den Verteilnetzbetreibern bei ihren Planungen helfen, sind zum Beispiel die installierte Erzeugungsleistung und -art sowie das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher.
Für die höchste Spannungsebene des Verteilnetzes, die Hochspannungsebene (110 kV), erstellen die Verteilnetzbetreiber sogenannte Netzausbaupläne. Diese finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Verteilnetzbetreiber.
Planung von Stromtrassen
Wenn der Bedarf für ein konkretes Projekt im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben wurde, ist eine geeignete Trasse für den Leitungsverlauf zu entwickeln. Das Verfahren zur Planung von Stromtrassen gliedert sich in eine informelle und eine formelle Phase. Die formelle Phase besteht ihrerseits aus zwei Verfahren. Dies gilt für Erdkabelleitungen genauso wie für Freileitungen. Ziel ist es, den Leitungsverlauf zu ermitteln, der am besten mit allen öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist.
Weitere Informationen
Mehr zu den einzelnen Verfahrensschritten bei bundesländerübergreifenden Vorhaben finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Informationen zu den projektspezifischen Beteiligungsmöglichkeiten erhalten Sie u. a. bei den jeweiligen Netzbetreibern.
A) Informelle Planungsphase
Der zuständige Netzbetreiber sucht nach ersten geeigneten Trassenverläufen. Dabei interessiert er sich bereits für Hinweise von Bürgern, Mandatsträgern und Interessensvertretern und lässt diese in seine Planungen einfließen. Dazu bietet er im Zuge einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Beispiel Infomärkte oder -foren an, bei denen sich alle Interessierten informieren und eigene Hinweise abgeben könne.
B) Formelle Planungsphase
In den formellen Planungsphasen (Raumordnungs- bzw. Bundesfachplanungsverfahren sowie Planfeststellungsverfahren) wird schließlich der Trassenverlauf final festgelegt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie im Dokument zur Formellen Planungsphase.