Netzausbau

Die Energiewende erfordert Veränderungen des Strom­versorgungs­systems und damit auch einen Ausbau der Übertragungsnetze. Es ist ein wichtiges Anliegen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, den Netz­aus­baubedarf auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen.

Netz­aus­bau in Bayern

Die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs für eine neue Leitung sowie die Planung der konkreten Trasse müssen transparent und nachvollziehbar erfolgen und bei der Umsetzung müssen insbesondere die Interessen der Bürger und die Belange von Mensch und Umwelt Berücksichtigung finden.

Vor allem durch den erwirkten Erdkabelvorrang für Hochspannungs­gleichstrom (HGÜ)­-Leitungen kann der Netzausbau in Bayern mit möglichst geringen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und damit so bürgerfreundlich wie möglich umgesetzt werden. Informationen zum speziellen Bedarf von SuedLink und SuedOstLink sind in dem Dokument Notwendigkeit der HGÜ-Leitungen zusammengestellt.

Übersicht aller in Bayern im Übertragungsnetz geplanten Netzausbau­projekte

Karte Netzausbau 2021

Netzausbaubedarf in Bayern

Das sogenannte NOVA-Prinzip ist die Basis jeglicher Netzplanung. NOVA steht für „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau". Es bedeutet, dass ein Ausbau des Netzes nur dann in Betracht kommt, wenn alle Möglichkeiten der Optimierung und Verstärkung bestehender Leitungen ausgeschöpft sind. 

Bestimmung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz in Deutschland

Das Übertragungsnetz dient dem Transport von Strom über große Distanzen. Der Ausbaubedarf im Übertragungsnetz wird in drei Schritten ermittelt:

Schaubild Ablauf Übertragungsnetz

Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Beteiligungsmöglichkeiten

In den Stufen 1 (Szenariorahmen) und 2 (Netzentwicklungsplan + Umweltbericht) zur Ermittlung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz werden die Planungsunterlagen wiederholt öffentlich ausgelegt.

Als Bürger oder Träger öffentlicher Belange haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern. Diese Äußerungen und Einwände werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber.

Bestimmung des Ausbaubedarfs im Verteilnetz

Das Verteilnetz transportiert den Strom zwischen den Übergabepunkten des Übertragungsnetzes, den Endverbrauchern und den dezentralen Stromerzeugern, v. a. Biomasse- und Solaranlagen. Zur Bestimmung des Ausbaubedarfs im Verteilnetz gibt es kein deutschlandweit einheitliches Verfahren. Die zuständigen Verteilnetz­betreiber übernehmen eigen­verantwortlich die Netzausbauplanung. Daten, die den Verteilnetz­betreibern bei ihren Planungen helfen, sind zum Beispiel die installierte Erzeugungsleistung und -art sowie das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher.

Für die höchste Spannungsebene des Verteilnetzes, die Hoch­spannungs­ebene (110 kV), erstellen die Verteilnetz­betreiber sogenannte Netz­ausbau­pläne. Diese finden Sie auf den Internet­seiten der jeweiligen Verteilnetz­betreiber.

Planung von Stromtrassen

Wenn der Bedarf für ein konkretes Projekt im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben wurde, ist eine geeignete Trasse für den Leitungsverlauf zu entwickeln. Das Verfahren zur Planung von Stromtrassen gliedert sich in eine informelle und eine formelle Phase. Die formelle Phase besteht ihrerseits aus zwei Verfahren. Dies gilt für Erdkabelleitungen genauso wie für Freileitungen. Ziel ist es, den Leitungsverlauf zu ermitteln, der am besten mit allen öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. 

Weitere Informationen

Mehr zu den einzelnen Verfahrensschritten bei bundesländerübergreifenden Vorhaben finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Informationen zu den projektspezifischen Beteiligungsmöglichkeiten erhalten Sie u. a. bei den jeweiligen Netzbetreibern.

A) Informelle Planungsphase

Der zuständige Netzbetreiber sucht nach ersten geeigneten Trassenverläufen. Dabei interessiert er sich bereits für Hinweise von Bürgern, Mandatsträgern und Interessensvertretern und lässt diese in seine Planungen einfließen. Dazu bietet er im Zuge einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Beispiel Infomärkte oder -foren an, bei denen sich alle Interessierten informieren und eigene Hinweise abgeben könne.

B) Formelle Planungsphase

In den formellen Planungsphasen (Raumordnungs- bzw. Bundesfach­planungs­verfahren sowie Planfeststellungsverfahren) wird schließlich der Trassenverlauf final festgelegt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie im Dokument zur Formellen Planungsphase.

Schaubild Planungsfeststellungsverfahren