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Aufsicht und Recht

Zu unseren Aufgaben gehören die Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene und die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei vergabe­rechtlichen Grundsatzfragen.

Aufgaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums

Das Bayerische Wirtschaftsministerium ist das Grundsatzministerium der Bayerischen Staats­regierung für das öffentliche Auftragswesen, soweit nicht im Zusam­men­hang mit dem Bauwesen das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verantwortlich ist. 

Zu unseren Aufgaben gehören die Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene und die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei vergaberechtlichen Grundsatzfragen. Wir koordinieren zudem die jährlichen statistischen Meldungen über vergebene Aufträge und kümmern uns um die Beteiligung bayerischer Unternehmen an NATO-Infrastruktur-Aufträgen.

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