
Aufsicht und Recht
Aufgaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
Das Bayerische Wirtschaftsministerium ist das Grundsatzministerium der Bayerischen Staatsregierung für das öffentliche Auftragswesen, soweit nicht im Zusammenhang mit dem Bauwesen das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verantwortlich ist.
Zu unseren Aufgaben gehören die Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene und die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei vergaberechtlichen Grundsatzfragen. Wir koordinieren zudem die jährlichen statistischen Meldungen über vergebene Aufträge und kümmern uns um die Beteiligung bayerischer Unternehmen an NATO-Infrastruktur-Aufträgen.
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