
Aufstiegs-BAföG in Bayern
Die staatliche Förderung für Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung
Mit dem Aufstiegs-BAföG (rechtlich: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)) unterstützen Bund und Freistaat Bayern Fachkräfte bei ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung. Wer in Bayern eine berufliche Aufstiegsfortbildung plant, profitiert von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und kann – je nach erfolgreichem Abschluss – zusätzlich den bayerischen Meisterbonus erhalten.
Das Aufstiegs-BAföG eröffnet Fachkräften die Chance, ihre beruflichen Qualifikationen gezielt auszubauen, ihre Karrierechancen zu verbessern und neue berufliche Perspektiven zu erschließen. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung und zur Sicherung qualifizierter Berufstätiger.
Zielgruppe des Aufstiegs-BAföG in Bayern
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten – unabhängig von Branche, Alter oder bisherigem Einkommen. Gefördert werden mehr als 700 anerkannte Fortbildungsabschlüsse, darunter Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt und Erzieher, sowie die Abschlüsse Bachelor Professional und Master Professional.
Für wen lohnt sich das Aufstiegs-BAföG in Bayern?
- Fachkräfte mit Berufsausbildung, die in eine Führungs- oder Spezialistenrolle aufsteigen möchten
- Berufstätige, die eine Voll- oder Teilzeitfortbildung anstreben
- Personen ohne akademischen Abschluss, die ihre Karrierechancen verbessern wollen
Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG in Bayern
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen, die:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen
- eine nach dem AFBG anerkannte Aufstiegsfortbildung beginnen oder bereits absolvieren
- die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen
Eine Altersgrenze besteht beim Aufstiegs-BAföG nicht – anders als beim Studierenden-BAföG.
Für den einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag gilt ein Vermögensfreibetrag, der regelmäßig angepasst wird; aktuelle Werte sind beim zuständigen Amt zu erfragen.
Gefördert werden sowohl Voll- als auch Teilzeitmaßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Dabei bestehen folgende Unterschiede:
- Vollzeit: Anspruch auf Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag
- Teilzeit: Anspruch auf Maßnahmebeitrag; kein Unterhaltsbeitrag, da die Berufstätigkeit parallel weiterlaufen kann
Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ein Beitrag von bis zu 15.000 Euro gewährt – unabhängig von Einkommen und Vermögen.
50 Prozent davon erhalten Teilnehmende als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Für die restlichen 50 Prozent besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Für die Anfertigung eines Meisterstücks oder einer vergleichbaren Prüfungsarbeit werden Materialkosten bis zu 2.000 Euro gefördert, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss.
Wer die Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag als vollständigen Zuschuss erhalten. Für Alleinstehende beträgt dieser Unterhaltsbeitrag aktuell bis zu 963 Euro pro Monat. Der Beitrag kann sich durch Zuschläge für Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Kinderbetreuung erhöhen.
Rückzahlung und Erlassmöglichkeiten beim Aufstiegs-BAföG
Ein erheblicher Teil der Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Dadurch reduziert sich die finanzielle Belastung während der Weiterbildung deutlich. Im Detail sieht das wie folgt aus:
Der Unterhaltsbeitrag ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Beim KfW-Darlehensanteil des Maßnahmebeitrags bestehen zwei Erlassmöglichkeiten:
- Bestehens-Erlass: Bei bestandener Abschlussprüfung werden 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
- Existenzgründungserlass: Wer im Anschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann einen vollständigen Erlass des verbleibenden Darlehens erhalten.
Die Rückzahlung des verbleibenden Darlehensanteils beginnt nach einer Karenzzeit in der Regel in monatlichen Raten, in Abstimmung mit der KfW.
So beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG in Bayern
Der Antrag kann bundesweit einheitlich digital über den Antragsassistenten "AFBG Digital" gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt über die BundID; erforderliche Unterlagen lassen sich direkt hochladen, der Antrag kann zwischengespeichert und der Bearbeitungsstand jederzeit eingesehen werden.
In Bayern werden die Anträge von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bearbeitet. Welches Amt konkret zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person. Die zuständigen Stellen können ebenfalls im Antragsassistenten “AFBG Digital" eingesehen werden.
Erfahrungsgemäß ist mit 6 bis 8 Wochen zwischen vollständiger Antragstellung und Bewilligungsbescheid zu rechnen. Eine frühzeitige, vollständige Antragstellung verkürzt die Wartezeit.
Das Portal “komm weiter in B@yern" des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Überblick über Weiterbildungs- und Förderangebote im Freistaat und hilft bei der Orientierung bei Aufstiegs-BAföG und weiteren Programmen.
Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Es besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 Euro gefördert werden. 50 Prozent der Förderung werden als Zuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Für den verbleibenden Anteil kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch genommen werden. Bei erfolgreichem Abschluss werden zusätzlich 50 Prozent des verbleibenden Darlehens erlassen.
Ja, bei Vollzeitfortbildungen über den monatlichen Unterhaltsbeitrag, der als Vollzuschuss gewährt wird. Für Alleinstehende beträgt dieser aktuell bis zu 963 Euro pro Monat. Der Beitrag kann sich durch Zuschläge für Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Kinderbetreuung erhöhen.
Förderberechtigt sind Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation, die eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Gefördert werden unter anderem Fortbildungen zum Meister, Fachwirt, Betriebswirt oder Techniker.
In Bayern kann der Antrag vollständig digital mit BundID-Anmeldung gestellt werden. Der Online-Antrag unterstützt Schritt für Schritt bei der Antragstellung und ermöglicht das direkte Hochladen aller erforderlichen Unterlagen. Der Bearbeitungsstand kann jederzeit online eingesehen werden.
Ja, die Begriffe werden synonym verwendet: “Meister-BAföG” ist die umgangssprachliche, “Aufstiegs-BAföG” die offizielle Kurzform. Rechtlich korrekt heißt das Programm “Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG)”.
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