Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen
Eine junge Frau mit Schutzbrille arbeitet konzentriert an einer technischen Maschine als Beispiel für Aufstiegs-Bafög

Aufstiegs-BAföG in Bayern

Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützen Bund und Freistaat Bayern Berufstätige bei ihrer beruflichen Weiterbildung zu einem höherqualifizierten Abschluss.

Die staatliche Förderung für Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung

Mit dem Aufstiegs-BAföG (rechtlich: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)) unterstützen Bund und Freistaat Bayern Fachkräfte bei ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung. Wer in Bayern eine berufliche Aufstiegsfortbildung plant, profitiert von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und kann – je nach erfolgreichem Abschluss – zusätzlich den bayerischen Meisterbonus erhalten.

Das Aufstiegs-BAföG eröffnet Fachkräften die Chance, ihre beruflichen Qualifikationen gezielt auszubauen, ihre Karrierechancen zu verbessern und neue berufliche Perspektiven zu erschließen. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung und zur Sicherung qualifizierter Berufstätiger.

Zielgruppe des Aufstiegs-BAföG in Bayern

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten – unabhängig von Branche, Alter oder bisherigem Einkommen. Gefördert werden mehr als 700 anerkannte Fortbildungsabschlüsse, darunter Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt und Erzieher, sowie die Abschlüsse Bachelor Professional und Master Professional.

Für wen lohnt sich das Aufstiegs-BAföG in Bayern?

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung, die in eine Führungs- oder Spezialistenrolle aufsteigen möchten
  • Berufstätige, die eine Voll- oder Teilzeitfortbildung anstreben
  • Personen ohne akademischen Abschluss, die ihre Karrierechancen verbessern wollen

Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG in Bayern

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen
  • eine nach dem AFBG anerkannte Aufstiegsfortbildung beginnen oder bereits absolvieren
  • die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen

Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

Rückzahlung und Erlassmöglichkeiten beim Aufstiegs-BAföG

Ein erheblicher Teil der Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Dadurch reduziert sich die finanzielle Belastung während der Weiterbildung deutlich. Im Detail sieht das wie folgt aus: 

Der Unterhaltsbeitrag ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. 

Beim KfW-Darlehensanteil des Maßnahmebeitrags bestehen zwei Erlassmöglichkeiten:

  • Bestehens-Erlass: Bei bestandener Abschlussprüfung werden 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
  • Existenzgründungserlass: Wer im Anschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann einen vollständigen Erlass des verbleibenden Darlehens erhalten.

Die Rückzahlung des verbleibenden Darlehensanteils beginnt nach einer Karenzzeit in der Regel in monatlichen Raten, in Abstimmung mit der KfW.

So beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG in Bayern

Der Antrag kann bundesweit einheitlich digital über den Antragsassistenten "AFBG Digital" gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt über die BundID; erforderliche Unterlagen lassen sich direkt hochladen, der Antrag kann zwischengespeichert und der Bearbeitungsstand jederzeit eingesehen werden.

Zum Online-Antrag

Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Mehr Inhalte zu Ausbildung, Weiterbildung und Beruf in Bayern

Vertiefende Informationen, aktuelle Kampagnen und weitere Unterstützungsangebote des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.