Raumordnungsbericht
Der Ministerrat hat am 16. Juli 2019 den 18. Raumordnungsbericht gebilligt und die Weitergabe an den Bayerischen Landtag beschlossen.
Der Bericht orientiert sich in Aufbau und Systematik an dem im Berichtszeitraum gültigen Landesentwicklungsprogramm 2013. Der Berichtszeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2013 bis 2017. In diesen Jahren war das damalige Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die Landesentwicklung zuständig.
Der Raumordnungsbericht dokumentiert im Berichtszeitraum die Entwicklung Bayerns insgesamt und in seinen Teilräumen in Bezug auf alle relevanten Politikbereiche.
Aufgrund der Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) wird die Bayerische Staatsregierung nach Art. 32 „Unterrichtung des Landtags“ künftig jeweils zur Mitte der Wahlperiode (erstmals ab 19. Wahlperiode) über wesentliche raumbedeutsame Entwicklungen im Freistaat Bayern berichten.