Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen

Bayerisches Jagdgesetz

Am 1. April 2026 sind weitreichende Neuerungen im Bayerischen Jagdgesetz in Kraft getreten. Die Initiative ging maßgeblich von Jagdminister Hubert Aiwanger aus. Zentrales Anliegen der BayJG-Novelle 2026 ist die Stärkung der Eigenverantwortung von Grundeigentümern durch die abschussplanfreie Bejagung von Rehwild. Außerdem werden Wolf und Goldschakal erstmals in das bayerische Jagdrecht aufgenommen. Zudem werden Jagdzeiten in Bayern künftig unabhängig von bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt.

Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes 2026

Am 19. März 2026 hat der Bayerische Landtag das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Das Gesetz wurde am 31. März 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Änderungen des bayerischen Jagdrechts sind am 1. April 2026 in Kraft getreten.

Zentrale Inhalte des neuen Jagdgesetzes

Häufig gestellte Fragen zum Bayerischen Jagdgesetz (FAQ)

Aktuelle Pressemeldungen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu den Themen Jagd und Forst in Bayern.

Mehr Inhalte zu Jagd & Forst

Fachliche Grundlagen, aktuelle Richtlinien und weiterführende Dokumente zur Unterstützung der Jagdausübung in Bayern.

Oberste Jagdbehörde

Mehr Informationen zu den Aufgaben sowie aktuelle Veranstaltungen, Mediatheksbeiträge und Publikationen rund um Jagd und Forst in Bayern.

Bayerische Staatsforsten

Informationen zur Aufsichtsbehörde.