Teilraumgutachten und Entwicklungskonzepte

Für eine nachhaltige Regionalentwicklung werden von der Landesplanung in Bayern Teilraumgutachten erstellt. Diese enthalten Leitbilder für die geplante Entwicklung. Maßnahmenvorschläge für die entsprechenden Gebiete werden im Anschluss in den Entwicklungskonzepten festgehalten.

Teilraumgutachten sind fachübergreifende, an den spezifischen Problemen des Teilraums orientierte Entwicklungskonzepte. Untersuchungsgegenstand sind dabei in der Regel die Bereiche Umwelt/Ökologie, Siedlungswesen und Verkehr als planerische Basis sowie gegebenenfalls ergänzend dazu – entsprechend der jeweiligen Problemstellung – die Bereiche Wirtschaft und Infrastruktur.

Teilraumgutachten unterstützen die verbindlichen Instrumente wie Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne oder Raumordnungsverfahren und sollen dazu beitragen, räumliche Entwicklungsprozesse zu fördern und zu lenken. Die Initiative zur Durchführung geht dabei von der Region selbst aus.

Die Ergebnisse eines Teilraumgutachtens können auch als Grundlage für weiterführende Konzepte dienen, zum Beispiel im Rahmen der Bauleitplanung oder für die Umsetzung durch ein Regionalmanagement.

Teilraumgutachten besitzen keine Verbindlichkeitswirkung, weder gegenüber der Öffentlichkeit (zum Beispiel Gemeinde, Behörden), noch gegenüber Privatpersonen, sondern empfehlenden Charakter.

In Gestalt der Raumordnerischen Entwicklungskonzepte wird der methodische Ansatz der Teilraumgutachten auf räumlich und fachlich enger gefasste Problemstellungen übertragen.

Aufgaben und Inhalte

Aufgabe von Teilraumgutachten ist es,

  • auf der Grundlage einer kurzgefassten problemorientierten Bestandsaufnahme und einer Analyse der Entwicklungspotentiale des Untersuchungsraums gemeinsam mit den Akteuren im Raum ein Entwicklungsleitbild zu erarbeiten,
  • in einem zweiten Schritt mit zielführenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen und Projekten eine gemeinsam getragene integrierte Strategie für die ausgewogene Entwicklung des Raumes zu entwickeln und
  • die Umsetzung der Strategie und einzelner Maßnahmen organisatorisch und fachlich vorzubereiten und einzuleiten.

Den inhaltlichen Kern der Teilraumgutachten bilden planerische Empfehlungen,

  • welcher Entwicklungsspielraum unter ökologischen Aspekten im Raum noch vorhanden ist,
  • wie der vorhandene Entwicklungsspielraum im Siedlungs- und Infrastrukturbereich unter Berücksichtigung verkehrlicher und siedlungsstruktureller Belange bestmöglich genutzt werden kann,
  • mit welchen Maßnahmen und Projekten die identifizierten strukturellen Defizite abgebaut und die vorhandenen Entwicklungspotentiale bestmöglich genutzt werden können.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je 50 % durch das Ministerium und die beteiligten Kommunen. Die Beteiligung der Kommunen ist dabei im Hinblick auf Identifikation mit Gutachten und Akzeptanz der Ergebnisse zwingend erforderlich.

Die Bearbeitung wird unabhängigen, interdisziplinär zusammengesetzten externen Gutachterteams übertragen (Ökologe/Landschaftsplaner, Siedlungsplaner, Verkehrsplaner, Wirtschaftsexperte).

Einen öffentlichkeitswirksamen Abschluss bildet häufig die Übergabe des Teilraumgutachtens oder Raumordnerischen Entwicklungskonzeptes bei einem Präsentationstermin mit den politischen Hauptverantwortlichen vor Ort.

Voraussetzungen

Der Durchführung von Teilraumgutachten werden folgende Voraussetzungen – im Sinne von Erfolgsfaktoren – zugrunde gelegt:

  • Grundvoraussetzung und wesentlicher Erfolgsfaktor ist die von kommunaler Seite ausgehende Initiative und der erklärte Wille aller beteiligten Kommunen, ein entsprechendes Entwicklungskonzept erarbeiten zu lassen und auch umsetzen zu wollen. Damit wird - im Unterschied zu rein staatlichen Initiativen - die inhaltliche Beteiligung sowie die notwendige Akzeptanz auf kommunaler Seite sichergestellt.
  • Im Untersuchungsraum muss eine von den politisch Verantwortlichen erkannte konkrete Problemlage vorhanden sein, die ein gemeinsames Handeln in mehreren Fachbereichen (Querschnittsorientierung) erfordert.
  • Der Untersuchungsraum muss eine handhabbare Größe haben, die in der Regel im Minimum mehrere Gemeinden umfasst und im Maximum bei der Größe einer Planungsregion liegt.
  • Die kommunalen Entscheidungsträger werden unmittelbar eingebunden, um die vorhandenen Entwicklungsvorstellungen, aber auch die internen Reizthemen, Leitgedanken und Ideen zu erfassen.