Meisterbonus

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.

Der Bonus beträgt 2.000  für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 3.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Den erhöhten Bonus von 3.000  erhalten davon abweichend auch diejenigen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31. Dezember 2022 festgestellt wurde, denen aber nach dem 31. Dezember 2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder die nach dem 31. Dezember 2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben.

Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Hinsichtlich der Details zum Verfahren und Antragsablauf stehen die zuständigen Wohnortkammern für Rückfragen zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Meisterbonus:

Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln weitere Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.

Für weitere Informationen, insbesondere zur frist-und formgerechten Antragstellung, können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner für Abschlüsse im Geschäftsbereich der einzelnen Ressorts wenden.

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss:

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