
Meisterbonus Bayern
Meisterbonus Bayern: 3.000 Euro für bestandene Fortbildungsprüfungen
Wer in Bayern seine Meisterprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließt, kann den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro erhalten – eine einmalige Prämie als Anerkennung für die geleistete berufliche Weiterbildung.
Diese Förderung richtet sich an eine breite Zielgruppe: Anspruch haben Teilnehmer an Meisterprüfungen sowie an vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen – egal ob im gewerblichen oder kaufmännischen Bereich, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft oder in Gesundheitsberufen. Auch wer eine staatliche Fortbildungsprüfung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abgeschlossen hat, kann den Meisterbonus beantragen.
Verlängerung des Meisterbonus Bayern
Gute Nachrichten für alle, die aktuell eine Meisterprüfung planen: Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus wurden zum 31. Dezember 2024 aktualisiert und laufen nun bis zum 31. Dezember 2027 weiter.
Nach bestandener Prüfung müssen Sie in der Regel nichts weiter unternehmen – die zuständige Stelle schreibt Sie automatisch an und informiert Sie über die weitere Antragstellung und Auszahlung. Bei offenen Fragen zur Berechtigung oder zum genauen Ablauf hilft Ihnen Ihre zuständige Wohnortkammer weiter.
Voraussetzungen für den Meisterbonus
Damit Sie den Meisterbonus Bayern erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Abschluss ist in der offiziellen Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung gelistet.
- Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt in Bayern.
- Sie haben Ihre Prüfung bei einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Bayern abgelegt, und Ihr Zeugnis wurde auch dort ausgestellt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Prüfung in Bayern gar nicht angeboten wird oder die Wartezeit über ein Jahr betragen würde – in allen anderen Fällen entfällt der Anspruch bei einer Prüfung außerhalb Bayerns. Im Zweifel lohnt sich vorab ein Anruf bei der zuständigen Stelle.
- Zeitpunkt: Zwischen Ihrem Prüfungsergebnis und dem Antrag dürfen nicht mehr als zwei Jahre liegen.
Bei Fragen zur fristgerechten Antragstellung wenden Sie sich am besten direkt an den für Ihren Abschluss zuständigen Ansprechpartner.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 finden Sie unter weiterführenden Links.
Ansprechpartner und zuständige Stellen
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss:
Fortbildungsabschlüsse an Fachschulen oder Fachakademien fallen in den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Ansprechpartner und zuständige Stelle für die Antragstellung ist das Bayerische Landesamt für Schule (Tel.: 09831 5166-0, E-Mail: poststelle(at)las.bayern.de).
IHK für München und Oberbayern
Herr Thomas Fraas
Telefon: 089 5116-1766
E-Mail: fraas(at)muenchen.ihk.de
Frau Ines Huth
Telefon: 089 5116-1524
E-Mail: huth(at)muenchen.ihk.de
IHK Schwaben
Frau Veronika Ott
Telefon: 0821 3162-182
E-Mail: veronika.ott(at)schwaben.ihk.de
IHK für Niederbayern in Passau
Herr Christian Wilhelm
Telefon: 0851 507-144
E-Mail: wilhelm(at)passau.ihk.de
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Herr Helmut Vogl
Telefon: 0941 5694-253
E-Mail:vogl(at)regensburg.ihk.de
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Herr Christian Grupe
Telefon: 0911 1335-124
E-Mail: christian.grupe(at)nuernberg.ihk.de
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Herr Peter Lerch
Telefon: 0911 1335-256
E-Mail: peter.lerch(at)nuernberg.ihk.de
IHK Aschaffenburg
Frank Staroste
Telefon: 06021 880-186
E-Mail: staroste(at)aschaffenburg.ihk.de
IHK Würzburg-Schweinfurt
Herr Stefan Göbel
Telefon: 0931 4194-263
E-Mail: stefan.goebel(at)wuerzburg.ihk.de
IHK für Oberfranken Bayreuth
Frau Alexandra Prüfer
Telefon: 0921 886-195
E-Mail: pruefer(at)bayreuth.ihk.de
IHK zu Coburg
Frau Doris Köhler
Telefon: 09561 7426-23
E-Mail: doris.koehler(at)coburg.ihk.de
HWK Oberfranken
Herr Sven Neukamm und Herr Andreas Bauer
Telefon: 0921 910-126 oder 0921 910-124
E-Mail: sven.neukamm(at)hwk-oberfranken.de oder andreas.bauer(at)hwk-oberfranken.de
HWK Unterfranken
Frau Lisa Henning
Telefon: 0931 30908-1138
E-Mail: l.henning(at)hwk-ufr.de
HWK Mittelfranken
Frau Michaela Blank und Frau Christine Linhardt
Telefon: 0911 5309-254 oder 0911 5309-248
E-Mail: michaela.blank(at)hwk-mittelfranken.de oder christine.linhardt(at)hwk-mittelfranken.de
HWK Schwaben
Frau Michaela Mertl
Telefon: 0821 3259-1364
E-Mail: michaela.mertl(at)hwk-schwaben.de
HWK München und Oberbayern
Herr Richard Zierer
Telefon: 089 5119-260
E-Mail: richard.zierer(at)hwk-muenchen.de
HWK Niederbayern/Oberpfalz
Herr Florian Lang
Telefon: 0941 7965-134
E-Mail: florian.lang(at)hwkno.de
Herr Dominik Diaz
Telefon: 0941 7965-138
E-Mail: marie-therese.hoecherl(at)hwkno.de
Steuerberaterkammer München
Frau Maribel Garcia Rodriguez
Telefon: 089 157902-28
E-Mail: m.garcia(at)stbk-muc.de
Steuerberaterkammer Nürnberg
Frau Brigitte Heilmaier
Telefon: 0911 94626-18
E-Mail: heilmaier(at)stbk-nuernberg.de
Rechtsanwaltskammer München
Rechtsanwalt Florian Wolferstätter
Telefon: 089 532944-34
E-Mail: info(at)rak-m.de
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Rechtsanwalt Peter Hack
Telefon: 0911 92633-0
E-Mail: info(at)rak-nbg.de
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Kundenservice
Telefon: 089 54057-8540
E-Mail: kundenservice(at)bvs.de
Herr LAR Reiner Luber, Referat A4
Telefon 089 2182-2374
E-Mail: Reiner.Luber(at)stmelf.bayern.de
Frau Dr. Claudia Hafner, Referat A4
Telefon 089 2182-2383
E-Mail: Claudia.Hafner(at)stmelf.bayern.de
Referat A 5 – Aus- und Fortbildung
E-Mail: zuststelle(at)stmas.bayern.de
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Telefon: 089 4147-152
E-Mail: medass(at)blaek.de
Bayerische Landeszahnärztekammer
Flößergasse 1, 81369 München
Telefon: 089 230211-334
E-Mail: ileonhardt(at)blzk.de
Pfarrstr. 1-3
80538 München
Tel. 09131 6808-0
Fax. 09131 6808-4338
poststelle[at]lgl.bayern[dot]de
www.lgl.bayern.de
Abschlüsse im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus). Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein. Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben. Die Auszahlung erfolgt nach den Regelungen in Nr. 3 der Bekanntmachung vom 12. Juni 2019, Nr. Az. VI.7-BH 9001.7/41/9 (BayMBl. Nr. 238).“
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 5166-0
E-Mail: poststelle(at)las.bayern.de
Weiterführende Links
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln weitere Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie für staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Häufig gestellte Fragen zum Meisterbonus
Der Bayerische Meisterbonus ist eine finanzielle Anerkennung des Freistaats Bayern für Absolventen einer Meisterprüfung oder einer als gleichwertig eingestuften Fortbildungsprüfung. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu machen und somit noch mehr Fachkräfte in Bayern zu gewinnen. Seit dem Jahr 2023 beträgt der Bonus 3.000 Euro und kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen auch mehrfach gewährt werden.
Zum Meisterbonus berechtigt sind erfolgreiche Absolventen von Meisterprüfungen sowie von als gleichwertig eingestuften Fortbildungsprüfungen, darunter beispielsweise Fachwirte, Betriebswirte oder Industriemeister. Grundvoraussetzung ist, dass:
der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt,
die Prüfung bei einer zuständigen Stelle in Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde und
das Prüfungsergebnis in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro. Die Erhöhung von ursprünglich 2.000 Euro auf 3.000 Euro gilt für alle Prüfungen mit Feststellung des Prüfungsergebnisses ab dem 1. Januar 2023.
Bis maximal zwei Jahre nach Ihrem erfolgreichen Abschluss können Sie den Bayerischen Meisterbonus bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Im Normalfall werden Sie nach Ihrer bestandenen Prüfung von der für Sie zuständigen Stelle angeschrieben und erhalten von dieser alle weiteren Informationen zur Antragsstellung. Die für Sie zuständige Stelle samt Kontaktdetails finden Sie unter Ansprechpartner. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bayerische Wirtschaftsministerium keine Einzelanfragen beantworten kann.
Der Meisterbonus ist eine Prämie des Freistaats Bayern zur Anerkennung des besonderen Engagements beim beruflichen Aufstieg in der beruflichen Bildung. Er stärkt die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und unterstützt Fachkräfte auf ihrem Karriereweg. Seit 2023 beträgt der Meisterbonus 3.000 Euro und kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen auch mehrfach gewährt werden. Gemeinsam mit Förderinstrumenten wie dem Aufstiegs-BAföG trägt der Freistaat Bayern dazu bei, berufliche Weiterbildung finanziell attraktiver zu machen.
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