Meisterbonus

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.

Der Meisterbonus beträgt 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. März 2019 festgestellt wurde und 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Zudem darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. 

Aufgrund zwingend einzuhaltender verwaltungsrechtlicher Fristen kann es bei der Auszahlung des Meisterbonus im 1. Halbjahr 2023 jedoch zu Verzögerungen kommen.

Hinsichtlich der Details zum Verfahren und Antragsablauf stehen die zuständigen Wohnortkammern für Rückfragen zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Meisterbonus:

Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln weitere Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.

Für weitere Informationen, insbesondere zur frist-und formgerechten Antragstellung, können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner für Abschlüsse im Geschäftsbereich der einzelnen Ressorts wenden.

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss:

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