Meisterbonus
Der Bonus beträgt 2.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Den erhöhten Bonus von 3.000 € erhalten davon abweichend auch diejenigen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31. Dezember 2022 festgestellt wurde, denen aber nach dem 31. Dezember 2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder die nach dem 31. Dezember 2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben.
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Hinsichtlich der Details zum Verfahren und Antragsablauf stehen die zuständigen Wohnortkammern für Rückfragen zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Meisterbonus:
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert. In Grenzfällen oder bei Zweifeln sollte immer vor Prüfungsanmeldung mit der zuständigen Stelle Kontakt hinsichtlich der Berechtigung für den Meisterbonus aufgenommen werden.
- Außerdem müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegen. Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.
- Der Abschluss ist in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln weitere Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Für weitere Informationen, insbesondere zur frist-und formgerechten Antragstellung, können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner für Abschlüsse im Geschäftsbereich der einzelnen Ressorts wenden.
Ansprechpartner
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss:
IHK für München und Oberbayern
Herr Thomas Fraas
Telefon: 089 5116-1766
E-Mail: fraas(at)muenchen.ihk.de
Frau Ines Huth
Telefon: 089 5116-1524
E-Mail: huth(at)muenchen.ihk.de
IHK Schwaben
Frau Veronika Ott
Telefon: 0821 3162-182
E-Mail: veronika.ott(at)schwaben.ihk.de
IHK für Niederbayern in Passau
Herr Christian Wilhelm
Telefon: 0851 507-144
E-Mail: wilhelm(at)passau.ihk.de
IHK Regensburg
Herr Helmut Vogl
Telefon: 0941 5694-253
E-Mail: vogl(at)regensburg.ihk.de
IHK Nürnberg
Herr Christian Grupe
Telefon: 0911 1335-124
E-Mail: christian.grupe(at)nuernberg.ihk.de
IHK Nürnberg
Herr Peter Lerch
Telefon: 0911 1335-256
E-Mail: peter.lerch(at)nuernberg.ihk.de
IHK Aschaffenburg
Holger Kipp
Telefon: 06021 880-186
E-Mail: kipp(at)aschaffenburg.ihk.de
IHK Würzburg-Schweinfurt
Herr Stefan Göbel
Telefon: 0931 4194-263
E-Mail: stefan.goebel(at)wuerzburg.ihk.de
IHK für Oberfranken Bayreuth
Frau Alexandra Prüfer
Telefon: 0921 886-195
E-Mail: pruefer(at)bayreuth.ihk.de
IHK zu Coburg
Frau Doris Köhler
Telefon: 09561 7426-23
E-Mail: doris.koehler(at)coburg.ihk.de
HWK Oberfranken
Herr Sven Neukamm und Herr Andreas Bauer
Telefon: 0921 910-126 oder 0921 910-124
E-Mail: sven.neukamm(at)hwk-oberfranken.de oder andreas.bauer(at)hwk-oberfranken.de
HWK Unterfranken
Frau Lisa Henning
Telefon: 0931 30908-1138
E-Mail: l.henning(at)hwk-ufr.de
HWK Mittelfranken
Frau Michaela Blank und Frau Christine Linhardt
Telefon: 0911 5309-254 oder 0911 5309-248
E-Mail: michaela.blank(at)hwk-mittelfranken.de oder christine.linhardt(at)hwk-mittelfranken.de
HWK Schwaben
Frau Kerstin Gratzke
Telefon: 0821 3259-1326
E-Mail: kerstin.gratzke(at)hwk-schwaben.de
HWK München und Oberbayern
Herr Richard Zierer
Telefon: 089 5119-260
E-Mail: richard.zierer(at)hwk-muenchen.de
HWK Niederbayern/Oberpfalz
Herr Florian Lang
Telefon: 0941 7965-134
E-Mail: florian.lang(at)hwkno.de
Frau Marie-Therese Höcherl
Telefon: 0941 7965-134
E-Mail: marie-therese.hoecherl(at)hwkno.de
Steuerberaterkammer München
Frau Maribel Garcia Rodriguez
Telefon: 089 157902-28
E-Mail: m.garcia(at)stbk-muc.de
Steuerberaterkammer Nürnberg
Frau Brigitte Heilmaier
Telefon: 0911 94626-18
E-Mail: heilmaier(at)stbk-nuernberg.de
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Kundenservice
Telefon: 089 54057-8540
E-Mail: kundenservice(at)bvs.de
Herr LAR Reiner Luber, Referat A4
Telefon 089 2182-2374
E-Mail: Reiner.Luber(at)stmelf.bayern.de
Frau Dr. Claudia Hafner, Referat A4
Telefon 089 2182-2383
E-Mail: Claudia.Hafner(at)stmelf.bayern.de
Rechtsanwaltskammer München
Rechtsanwalt Florian Wolferstätter
Telefon: 089 532944-34
E-Mail: info(at)rak-m.de
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Rechtsanwalt Peter Hack
Telefon: 0911 92633-0
E-Mail: info(at)rak-nbg.de
Referat A 5 – Aus- und Fortbildung
E-Mail: zuststelle(at)stmas.bayern.de
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Telefon: 089 4147-152
E-Mail: medass(at)blaek.de
Bayerische Landeszahnärztekammer
Flößergasse 1, 81369 München
Telefon: 089 230211-334
E-Mail: ileonhardt(at)blzk.de
Pfarrstr. 1-3
80538 München
Tel. 09131 6808-0
Fax. 09131 6808-4338
poststelle[at]lgl.bayern[dot]de
www.lgl.bayern.de
Abschlüsse im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus). Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein. Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben. Die Auszahlung erfolgt nach den Regelungen in Nr. 3 der Bekanntmachung vom 12. Juni 2019, Nr. Az. VI.7-BH 9001.7/41/9 (BayMBl. Nr. 238).“
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 686-0
E-Mail: poststelle(at)las.bayern.de