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Ein Handwerker bearbeitet ein Holzbrett in der Werkstatt als Symbol für den Meisterbonus Bayern

Meisterbonus Bayern

Sie haben Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung in Bayern erfolgreich bestanden? Dann steht Ihnen der Meisterbonus Bayern der Bayerischen Staatsregierung zu – eine finanzielle Anerkennung für Ihren beruflichen Aufstieg in der beruflichen Weiterbildung.

Meisterbonus Bayern: 3.000 Euro für bestandene Fortbildungsprüfungen

Wer in Bayern seine Meisterprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließt, kann den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro erhalten – eine einmalige Prämie als Anerkennung für die geleistete berufliche Weiterbildung.

Diese Förderung richtet sich an eine breite Zielgruppe: Anspruch haben Teilnehmer an Meisterprüfungen sowie an vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen – egal ob im gewerblichen oder kaufmännischen Bereich, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft oder in Gesundheitsberufen. Auch wer eine staatliche Fortbildungsprüfung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abgeschlossen hat, kann den Meisterbonus beantragen.

Verlängerung des Meisterbonus Bayern

Gute Nachrichten für alle, die aktuell eine Meisterprüfung planen: Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus wurden zum 31. Dezember 2024 aktualisiert und laufen nun bis zum 31. Dezember 2027 weiter.

Nach bestandener Prüfung müssen Sie in der Regel nichts weiter unternehmen – die zuständige Stelle schreibt Sie automatisch an und informiert Sie über die weitere Antragstellung und Auszahlung. Bei offenen Fragen zur Berechtigung oder zum genauen Ablauf hilft Ihnen Ihre zuständige Wohnortkammer weiter.

Voraussetzungen für den Meisterbonus

Damit Sie den Meisterbonus Bayern erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Abschluss ist in der offiziellen Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung gelistet.
  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt in Bayern.
  • Sie haben Ihre Prüfung bei einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Bayern abgelegt, und Ihr Zeugnis wurde auch dort ausgestellt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Prüfung in Bayern gar nicht angeboten wird oder die Wartezeit über ein Jahr betragen würde – in allen anderen Fällen entfällt der Anspruch bei einer Prüfung außerhalb Bayerns. Im Zweifel lohnt sich vorab ein Anruf bei der zuständigen Stelle.
  • Zeitpunkt: Zwischen Ihrem Prüfungsergebnis und dem Antrag dürfen nicht mehr als zwei Jahre liegen.

Bei Fragen zur fristgerechten Antragstellung wenden Sie sich am besten direkt an den für Ihren Abschluss zuständigen Ansprechpartner.

Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 finden Sie unter weiterführenden Links.

Ansprechpartner und zuständige Stellen

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss:

Fortbildungsabschlüsse an Fachschulen oder Fachakademien fallen in den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Ansprechpartner und zuständige Stelle für die Antragstellung ist das Bayerische Landesamt für Schule (Tel.: 09831 5166-0, E-Mail: poststelle(at)las.bayern.de).

Meisterbonus

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Stand: Oktober 2025

Weiterführende Links

Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln weitere Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie für staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.

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