Europäische territoriale Zusammenarbeit
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Ihr Ziel ist die Stärkung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Zuständig für die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit sind die Mitgliedstaaten. Sämtliche Entscheidungen werden von den jeweils am Programm beteiligten Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen. Für jedes Programm gibt es eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in einem am Programm beteiligten Staat. Für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit stehen im Förderzeitraum 2021-2027 insgesamt 8.960 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.
Transnationale Zusammenarbeit
Die transnationale Zusammenarbeit (INTERREG B) erfolgt innerhalb größerer Teilräume der EU sowie in angrenzende Nicht-Mitgliedstaaten, den so genannten Kooperationsräumen. Bayern ist an den Kooperationsräumen Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa und Nordwesteuropa beteiligt.
Übergeordnete Ziele der transnationalen Zusammenarbeit sind:
- Nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der jeweiligen Kooperationsräume
- Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit lokaler und regionaler Akteure
- Aufbau langfristiger Kooperationsbeziehungen
- Vorbereitung und Planung von Investitionen
- Umsetzung der Territorialen Agenda 2020 der EU vor Ort
Start Transnational
Start Transnational ist ein Bayerisches Programm zur Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit der EU-Förderperiode 2021-2027.
Fördergegenstand:
Die Vorbereitung von Förderanträgen bis zur Einreichungsreife in den Programmen
- Alpenraum
- Donauraum
- Mitteleuropa und
- Nordwesteuropa
- Interreg Europe
Gefördert wird:
- die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne,
- Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse,
- Aufbau einer guten Partnerschaft mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit,
- Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen.
Interregionale Zusammenarbeit
Die interregionale Zusammenarbeit „Interreg EUROPE” zielt insbesondere auf die Zusammenarbeit von öffentlichen Institutionen zur regionalen Entwicklung in ganz Europa ab, einschließlich Norwegen und Schweiz. INTERREG EUROPE ist die Fortführung des Interreg IV C Programms in der EU-Förderperiode 2007-2013. Dem Interreg EUROPE-Programm stehen im Zeitraum 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 359 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit umfasst drei Ausrichtungen:
- INTERREG A: grenzübergreifende Zusammenarbeit von Partnern aus mindestens zwei Staaten in einem gemeinsamen Grenzgebiet
- INTERREG B: transnationale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten in so genannten Kooperationsräumen
- INTERREG EUROPE: interregionale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten EU-weit