Stromversorgung

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind grundsätzlich ausreichende Stromerzeugungskapazitäten zur jederzeitigen Deckung der Nachfrage erforderlich sowie ein leistungsfähiges Stromnetz, das in der Lage ist, Stromerzeugung, -speicherung und -verbrauch immer optimal miteinander zu verbinden und überregional in Einklang zu bringen.

Stromnetze

Während die bestehende Netzinfrastruktur darauf ausgelegt war, die elektrische Energie von den nuklearen und fossilen Großkraftwerken zu den Verbrauchern zu übertragen, führt der Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem an verbrauchsfernen Standorten sowie die Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken zu einem zusätzlichen Übertragungs­bedarf insbesondere von den windreichen Gebieten in Nord- und Ost­deutschland zu den großen Verbrauchszentren im Süden. Dies erfordert einen Ausbau des Übertragungs­netzes. Daneben ist aufgrund des dezentralen Ausbaus der erneuerbaren Energien auch eine Ertüchtigung des Verteilnetzes notwendig. Denn durch den steigenden Anteil an dezentral eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energien ändert sich auch die Rolle der Verteilnetze. Waren sie in der Vergangenheit nur für die regionale Verteilung des Stroms von den Übergabepunkten des Übertragungs­­netzes in eine Richtung zu den Verbrauchern zuständig, sind inzwischen zahlreiche Erzeugungsanlagen auch auf der Verteilnetzebene angeschlossen, was zu Rückspeisungen bis hin zum Übertragungs­netz führt. Den dadurch entstehenden Herausforderungen für den Netzbetrieb kann z.B. mit der Installation intelligenter Betriebsmittel im Verteilnetz oder der aktiven Steuerung von Verbrauchs- und Erzeugungseinheiten begegnet werden. Grundlage dafür stellt die intelligente Verknüpfung der relevanten Akteure mittels intelligenter Messsysteme (sog. Smart Meter) dar.

Gesicherte Leistung

Durch den Ausstieg aus der Kernenergie und Kohlenutzung gehen die gesicherten Kraftwerkkapazitäten in Deutschland deutlich zurück. Hinzu kommt, dass durch den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien andere gesicherte Erzeugungskapazitäten wie zum Beispiel Gas­kraft­werke aufgrund deutlich höherer Stromerzeugungskosten zunehmend aus dem Markt gedrängt werden.

Das Versorgungssystem muss aber so konzipiert sein, dass auch zu Zeiten, in denen die Einspeisung aus erneuerbaren Energien gering ist, ausreichend gesicherte Leistung zur Verfügung steht, um Stromerzeugung und Verbrauch in Einklang zu bringen und so die Stabilität des Ver­sorgungs­­systems zu gewährleisten.

Eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende setzt daher neben dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auch Investitionen in gesicherte Kraftwerksleistung voraus. Bayern setzt sich deshalb für einen Mechanismus im Energieversorgungssystem ein, der bereits die Vor­haltung gesicherter Leistung vergütet. Eine solche kann insbesondere von Gaskraftwerken, aber u. a. auch von KWK- und Biomasseanlagen, Wasserkraftwerken, Speichern oder durch Lastmanagementkonzepte erbracht werden.

Winter 2023/2024

Nachdem mit vielfältigen Kurzfristmaßnahmen im Laufe des Jahres 2022 die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Gas- und Strombereich für den Winter 2022/23 nach aktuellem Stand durchgehend erreicht werden konnte, richtet sich der Blick zunehmend auf den Winter 2023/24. Die Versorgungssicherheit auch in diesem Zeitraum zu gewährleisten wird nach Einschätzungen der Mehrheit von Experten eine mindestens ebenso große Herausforderung wie im Winter 2022/23.

Daher hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Kurzstudie zur „Prognose relevanter Treiber für die Versorgungssicherheit im Winter 2023/2024 in Süddeutschland“ in Auftrag gegeben, die die Ausgangslage und darauf aufbauend notwendige Maßnahmen skizziert. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass durch die nach dem Willen der Bundesregierung nicht fortgeführte Verlängerung des Streckbetriebs der Kernkraftwerke und die dadurch reduzierte gesicherte Leistung eine nochmals leicht verschärfte Situation gegenüber dem Winter 2022/2023 zu erwarten ist. Sie empfehlen daher kurzfristig:

  1. Verlängerung des Kernkraftwerke Streckbetriebs mindestens bis Ende März 2024.
  2. Verstärkte kurzfristige Marktrückkehr von Kohlekraftwerken und Verlängerung der entsprechenden Frist mindestens bis Ende März 2024.
  3. Frühzeitige Füllung der Gasspeicher, da in 2023 nicht mehr mit russischen Gaslieferungen zu rechnen ist.
  4. Sicherung von Reservekapazitäten vor allem durch inländische Anbieter, ergänzt durch ausländische Anbieter.

Es wird kurzfristig Bedarf für einen weiteren Stresstest (Betrachtungszeitraum Winter 2023/24) durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber gesehen, um zeitliche Handlungsspielräume zu erhalten.