Rechtsaufsicht Bayerische Staatsforsten

Die Bayerische Staatsforsten unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Als Aufsichtsbehörde prüft es, ob die Geschäfte gesetz- und satzungskonform geführt werden.

Das Unternehmen Bayerische Staatsforsten AöR wurde am 1. Juli 2005 als ein rechtlich wie wirtschaftlich eigenständiger Forstwirtschaftsbetrieb mit der Aufgabe gegründet, den bayerischen Staatswald gemäß dem Waldgesetz für Bayern vorbildlich zu bewirtschaften.

Die Bayerischen Staatsforsten sind dabei, wie andere landesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts auch, der rechtlichen Aufsicht des Staates unterworfen.

Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht soll sicherstellen, dass sich die Träger mittelbarer Staatsverwaltung bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben rechtstreu verhalten. Sie ist eine rechtliche Aufsicht über die gesamte Tätigkeit der Bayerischen Staatsforsten und beschränkt sich nicht nur auf die Prüfung der Einhaltung waldrechtlicher Vorgaben.

Unternehmerische Kontrolle

Neben der staatlichen Aufsicht kommt der Selbstkontrolle der Bayerischen Staatsforsten eine zentrale Bedeutung zu. Wichtigstes internes Aufsichtsorgan ist der Aufsichtsrat. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und entscheidet in den im Staatsforstengesetz und in der Satzung der Bayerischen Staatsforsten genannten Fällen. Neben dem Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als Aufsichtsratsvorsitzendem, gehören dem Aufsichtsrat je ein Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat sowie je zwei Vertreter der Wirtschaft und der Beschäftigten der Bayerischen Staatsforsten an.

Dem Aufsichtsrat steht ein 23-köpfiger Beirat zur Seite, der gesellschaftliche Anliegen vermittelt, die die Bewirtschaftung des Staatswaldes und der Jagd betreffen. Er berät den Aufsichtsrat und kann Vorschläge einbringen, über deren Behandlung er zu informieren ist.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Bayerischen Staatsforsten und im Staatsforstengesetz (StFoG).

Waldfläche

756.609 Hektar

Die Bayerische Staatsforsten bewirtschaftet rund 756.000 Hektar Waldfläche (Stand: 2023).

Holzzuwachs

6,1 Millionen Kubikmeter

Im bayerischen Staatswald wachsen jährlich rund 6 Millionen Kubikmeter Holz nach (Stand: 2023).

Holznutzung

5,39 Millionen Kubikmeter

Die Bayerische Staatsforsten nutzt jährlich nachhaltig rund 5 Millionen Kubikmeter Holz (Stand: 2023).

Personalbestand

2.778 Mitarbeiter

Die Bayerische Staatsforsten beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiter (Stand: 2023).