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Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung in Bayern fest. Es stellt Spielregeln dafür auf, wo im begrenzten Raum welche Nutzungen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

       Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern

                                                – Beteiligungsverfahren –
      

      Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

                                                                                 vom 07. Mai 2026, Az. 73-8526c/4/1

Das Landesentwicklungsprogramm soll zur vorläufigen Sicherung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze Lechfeld, München und Salzburg fortgeschrieben werden.

Gemäß Art. 18 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist der Entwurf der Fortschreibung bis zum 2. Juli 2026 auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm) abrufbar.

Im Rahmen eines Pilotverfahrens ist der Planentwurf zudem bis zu dem genannten Zeitpunkt über die digitale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://by.beteiligungrog.diplanung.de/plan/lepbayernfluglaermschutzverordnungen) einsehbar.

Es besteht für jedermann in der Stadt Augsburg und den betroffenen Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Landsberg am Lech, Freising, Erding, Dachau, München und Berchtesgadener Land sowie die von der Änderung in ihren Belangen berührte Öffentlichkeit und die von der Änderung in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die o. g. Beteiligungsplattform oder per E-Mail bzw. bei Bedarf auf dem Postweg

                                                                                        bis einschließlich 2. Juli 2026

(E-Mail: lep-beteiligung[at]stmwi.bayern[dot]de; Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München,           Tel.: 089/2162-7002).

Auf Anfrage ist der Planentwurf bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der obersten Landesplanungsbehörde, Unsöldstraße 2, 80538 München einsehbar.

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.


Prof. Dr.-Ing. Frank Messerer
Ministerialdirektor

Aufgaben des LEP

Seit über 40 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

Das LEP hat zur Aufgabe:

  • die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,
  • vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,
  • alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,
  • Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.

Vergangene Verordnungen des LEP

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