Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung in Bayern fest. Es stellt Spielregeln dafür auf, wo im begrenzten Raum welche Nutzungen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

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Landesentwicklung in Bayern

Mit dem Landesentwicklungsprogramm schnüren wir ein kraftvolles Paket, das die zentralen Herausforderungen unserer Zeit aufgreift. Erfahren Sie mehr zu den Aufgaben, der Organisation und den Instrumenten der Landesentwicklung in Bayern.

Aufgaben des LEP

Seit über 40 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

Das LEP hat zur Aufgabe:

  • die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,
  • vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,
  • alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,
  • Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.

Vergangene Verordnungen des LEP

Öffentlichkeitsbeteiligung: Zweiter Entwurf Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Thüringen

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen wurde dieser auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet.
Am 16. Januar 2024 hat die Thüringer Landesregierung nun den zweiten Entwurf der o. g. Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben.
Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen veröffentlicht. Etwaige vorzubringende Äußerungen bitten wir, möglichst bis 15.03.2024, spätestens jedoch bis 21.03.2024 an Referat73[at]stmwi.bayern[dot]de für eine Weiterleitung an die oberste Landesplanungsbehörde Thüringens zu übermitteln.

Der zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen umfasst:

  • Textteil und Begründung, einschließlich Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung,
  • Karte 1 Raumstruktur (KarteGIS-Daten),
  • Karte 2 Zentrale Orte, Mittel- und Grundversorgungsbereiche (KarteGIS-Daten) sowie
  • Anlage zur Begründung „Herleitung der regionalen Flächenziele zur Umsetzung des Flächenbeitragswertes gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz in Thüringen"

Zusätzlich werden folgende zweckdienliche Unterlagen bereitgestellt: