Landesentwicklungsprogramm
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
- Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
- Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Landesentwicklungsprogramm Bayern - Stand 2020
Eine nicht-amtliche Lesefassung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern mit Stand 01.01.2020 finden Sie hier:
Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern
Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) will Bayern zukunftsfeste, attraktive und nachhaltige Raumstrukturen schaffen.
Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Thüringen
Aufgaben des LEP
Seit über 30 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Das LEP hat zur Aufgabe:
- die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,
- vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,
- alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,
- Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.
Vergangene Verordnungen des LEP
Der Ministerrat hat am 20.02.2018 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot, Einzelhandel und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 01.03.2018 in Kraft getreten.
Die verbindliche LEP-Teilfortschreibung kann hier eingesehen werden.
Verordnung
Anhang 1 Zentrale Orte ist Teil der Verordnung und dort zu öffnen
Begründung zur Verordnung
Anlagen
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2019 nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens die LEP-Teilfortschreibung für den Bereich „Riedberger Horn“ in Anhang 3, Alpenplan, Blatt 1, abschließend beschlossen. Der Bayerische Landtag hat der LEP-Teilfortschreibung am 27.11.2019 zugestimmt (siehe Landtagsdrucksache 18/5081). Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ist der im Jahr 2018 der Zone B des Alpenplans zugeordnete Bereich am Riedberger Horn wieder der Zone C zugeordnet. Die verbindliche LEP-Teilfortschreibung kann im Folgenden eingesehen werden.