Ziele und Aufgaben
Ziele & Aufgaben der Landesentwicklung in Bayern
Maßstab der Landesentwicklung ist die Nachhaltigkeit, das heißt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen/kulturellen Belange müssen gleichrangig berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
Der Landesentwicklung geht es dabei insbesondere um
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Bayerns auf nationaler und internationaler Ebene,
- den Erhalt der Lebensgrundlagen, gesunder Umweltbedingungen, der ökologischen Funktionen und Naturschönheiten unseres Landes,
- die Koordinierung und Abstimmung verschiedener Raumnutzungsansprüche,
- den Anstoß von Entwicklungsimpulsen und
- die räumlichen/infrastrukturellen Voraussetzungen für die Entwicklung in allen Landesteilen.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
Thema:
Landesentwicklung
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. August 2022 den überarbeiteten Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung beschlossen und das Bayerische Wirtschaftsministerium beauftragt, ein ergänzendes Beteiligungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.