Bioökonomie-Scale-Up

Die Bayerische Staatsregierung ebnet mit der Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern den Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschaftsweise in Bayern. Ein Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets ist das Förderprogramm "BayBioökonomie-Scale-Up".

Im vierten Förderaufruf können bis zum 20. März 2024 Interessensbekundungen eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Antragsskizzen endet am 31. Mai 2024. Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt später die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen.

Mit dem Förderprogramm „BayBioökonomie-Scale-Up“ unterstützt das Bayerische Wirtschaftsministerium den Übergang zu einer kohlenstoffbasierten Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verwenden und Treibhausgasemissionen reduzieren.

Der vierte Förderaufruf wendet sich an Unternehmen, die in Bayern in Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe investieren. Interessensbekundungen sind bis zum 20. März 2024 einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Antragsskizzen endet am 31. Mai 2024. Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt später die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die geänderte Richtlinie „BayBioökonomie-Scale-Up" ist am 15. Februar 2024 in Kraft getreten.

Konditionen

Aktueller Förderaufruf

Im vierten Förderaufruf sind bis zum 20. März 2024 Interessensbekundungen einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Antragsskizzen endet am 31. Mai 2024. Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt später die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen.

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