Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Ein­richtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.

Die Antragsfrist für die November- bzw. Dezemberhilfe endete am 30. April 2021. Änderungsanträge waren bis 31. Juli 2021 möglich.

Nachprüfungen: Aktuell werden Nachprüfungen bei Direktanträgen auf November- und Dezemberhilfe durchgeführt. Sofern keine Antragsberechtigung vorliegt, müssen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden. Betroffene Antragsteller könnten ggf. für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt sein. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endete grundsätzlich am 31. Oktober 2021.

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 hatten Bund und Länder die temporäre Schließung („Lockdown light“) einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Ein­richtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Mit Beschluss vom 25. November 2020 hatten Bund und Länder vereinbart, die finanzielle Unterstützung für vom Lockdown betroffene Unternehmen auch im Dezember fortzuführen (Dezemberhilfe).

Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Für die Unternehmen und Soloselbständigen in Bayern, die schon vor dem am 2. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown von einem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren (Berchtesgadener Land, Rottal-Inn, Augsburg und Rosenheim) wurde die Novemberhilfe durch ein Landesprogramm, die „Bayerische Lockdown-Hilfe“, ergänzt.

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Bayerisches Wirtschaftsministerium
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