Energieförderung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente.

Wegweiser für Energieprojekte in Bayern

Diese Broschüre ist eine praktische Orientierungshilfe und unterstützt zielgerecht die einzelnen Akteure, damit das Team Energiewende Bayern…

Stand: Juni 2023

10.000-Häuser-Programm

Um die dezentrale Energiewende zu unterstützen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen, hatte die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt. Die Antragsmöglichkeit für den Programmteil „PV-Speicher-Programm“ wurde im April 2022 beendet, nachdem das Ziel von 100.000 Förderanträgen erreicht und die Finanzmittel ausgeschöpft waren. Die zahlreichen beantragten Projekte befinden sich damit in der Phase ihrer praktischen Umsetzung. Bereits zuvor waren die früheren Programmteile HeizungstauschPlus und EnergieSystemHaus erfolgreich abgeschlossen worden. 
Die Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein-und Zweifamilienhäusern wurden durch das Programm motiviert, den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrer Energieversorgung zu erhöhen und die eigenen Energiekosten zu reduzieren.

Hier finden Sie alle Informationen zum 10.000-Häuser-Programm.

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Das Bayerische Energieforschungsprogramm soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Damit sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden.

Alle Informationen rund um das Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des Projektträger Jülich.

Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Energieeinsparkonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Bei kommunalen Energienutzungsplänen geht es um eine Planungsgrundlage für künftige Energieversorgungsmöglichkeiten einer oder mehrerer Kommunen.

Seit dem 2. Mai 2019 können die Ausschreibungsunterlagen der Energienutzungspläne, der Energiekonzepte und der Umsetzungsbegleitungen mit dem Online-Leitfaden unter enp-online.de standardisiert und unbürokratisch erstellt werden.

Mit einem neu konzipierten inhaltlichen Fokus auf Tiefengeothermie-Projekte leisten betriebliche Energiekonzepte und interkommunale Energienutzungspläne künftig auch einen Beitrag zur Erschließung bisher ungenutzter Potenziale der Tiefengeothermie. Bayern verfügt mit den Malmkarbonaten über eine der größten zusammenhängenden hydrothermalen Geothermielagerstätten Westeuropas, die ein großes Maß noch ungenutzter Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung aufweist. Diese stetig verfügbare und heimische erneuerbare Energiequelle kann über Fernwärmeleitungen zur weiteren Dekarbonisierung des Wärmesektors beitragen. Die neue Konzeptkategorie bietet sowohl an einer entsprechenden Investition interessierten Unternehmen in Bayern als auch kommunalen Gebietskörperschaften bereits in einem sehr frühen Stadium eine konzeptionelle Unterstützung, indem erste Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Erschließung der Tiefengeothermie durch fachkundige Dritte erarbeitet und aufgezeigt werden. Die Einbindung weiterer regionaler Akteure ist Teil dieser anfänglichen Koordinierungsarbeit. Die Tiefengeothermie-Konzepte schließen mit einer Maßnahmenempfehlung und für Unternehmen mit einer Prüfung weitere Fördermöglichkeiten. Auf einen möglichen Übergang von Tiefengeothermieprojekten in die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. Der zuständige Projektträger Bayern Innovativ GmbH berät gerne über Einzelheiten.

Einzelheiten zur Förderung enthält das Merkblatt zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen.

Energiecoaching_Plus

Das Projekt Energiecoaching_Plus unterstützt kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende mit projektbezogener Beratung durch einen von den Bezirksregierungen beauftragten Energiecoach (Energiefachmann). Unterstützt werden neben einer Initialberatung auch schwerpunktbezogene Aktivitäten, z.B. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Energie, Beratung bei der energetischen Sanierung und Optimierung kommunaler Liegenschaften, Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements oder die Schulung von Gebäudeverantwortlichen. Die Gemeinden können mit dem Energiecoach im Einzelfall auch andere schwerpunktbezogene Aktivitäten vereinbaren.

Kommunale Energiewirte

Die Qualifizierung zum/zur kommunalen Energiewirt/-in (BVS) ist ein Weiterbildungsangebot der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) für die Bereiche Energieversorgung, Energieeinsparung und Energieeffizienz. Sie richtet sich an kommunale Mitarbeiter oder Entscheidungsträger. Die Qualifizierung soll den Mitarbeitern der Kommunen Kompetenzen vermitteln, um die Energiewende auf kommunaler Ebene zu strukturieren und effizient umzusetzen.

Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern

Mit dem Förderprogramm soll der Aufbau von kommunal getragenen Energieagenturen in möglichst allen 18 bayerischen Planungsregionen unterstützt werden.

Antragsstellen: Bezirksregierungen

Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke (BioKlima)

Das Förderprogramm BioKlima unterstützt den Einsatz fester Biomasse, wie z. B. Holzhackschnitzeln oder Holzpellets, zur Wärmeerzeugung in Biomasseheizwerken ab einer Nennwärmeleistung von 60 Kilowatt. Die Förderung soll dazu beizutragen, dass die Ziele der Wärmewende und des Klimaschutzes in Bayern erreicht werden.

Informationen zur Antragstellung stellt das Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) zum Download bereit. Die Anträge sind beim TFZ einzureichen.

Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke (Förderprogramm BioKlima).

Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern

Infrakredit Energie

Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Förderbank Bayern Kommunen eine langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert.

Merkblatt Infrakredit Energie

Infrakredit Kommunal

Mit dem Infrakredit Kommunal steht Kommunen u.a. für  Maßnahmen der allgemeinen Energieeinsparung und der Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind, eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung:

Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW refinanziert und von der LfA Förderbank zinsverbilligt.

Merkblatt Infrakredit Kommunal

Energiekredite

Die LfA Förderbank Bayern fördert mit dem Energiekredit und dem Energiekredit Plus kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Bayern, die in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparung investieren.

Der Energiekredit und der Energiekredit Plus werden aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert.

Richtlinien Bayerisches Energiekreditprogramm

Merkblatt Energiekredite

Energiekredit Gebäude

Mit dem Energiekredit Gebäude unterstützt die LfA Förderbank Bayern kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor investieren. Neben der eigentlichen Investition an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen können auch damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert werden. Das Kreditprodukt baut auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf und setzt daher voraus, dass das Vorhaben eine Zuschussförderung (Investitionszuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss) im Rahmen der BEG-Förderung für Nichtwohngebäude oder Einzelmaßnahmen erhält.

Der Energiekredit Gebäude wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt.

Merkblatt Energiekredit Gebäude

LfA-Förderberatung: 0800 21 24 24-0

Energiekredit Regenerativ

Mit den beiden neuen Förderdarlehen Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus unterstützt die LfA Förderbank Bayern jetzt auch bei Investitionen zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie zur Speicherung dieser Energien. Finanziert werden auch Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und –angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende.

Der Energiekredit Regenerativ wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ refinanziert.

Merkblatt Energiekredit und Energiekredit Regenerativ Plus

Förderprogramm Wasserkraftanlagen

Das bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt ab 1. Oktober 2021 die umweltverträgliche Modernisierung und den Ausbau von Wasserkraftanlagen mit einem Förderprogramm. Vor allem bei kleinen Wasserkraftanlagen kann trotz einer EEG-Förderung ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz für umfassende Maßnahmen notwendig sein.

Neben bestehenden Anlagen werden auch die Sanierung und Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Anlagen und die Optimierung von Standorten durch Ersatzneubauten gefördert. Soweit eine wasserrechtliche Zulassung für das Vorhaben erforderlich ist, muss diese bei der Antragstellung vorliegen. Förderfähig sind auch Standorte beim Nachweis eingetragener Altrechte.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm, im Eckpunktepapier zum Förderprogramm sowie ab Beginn des Programms beim Projektträger Bayern.

Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist.

Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:

  • technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden.

Die Förderung erfolgt 100 % aus EFRE-Mitteln.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRFbzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Sonderprogramm.

Weitere Förderprogramme des Freistaats Bayern

Der Energie-Atlas Bayern bietet einen aktuellen Überblick über weitere bayerische Förderprogramme und Beratungsangebote.

Förderprogramme des Bundes

Einen Überblick über die derzeit gültigen Förderprogramme des Bundes erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie bei der KfW Bankengruppe. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet ebenfalls eine Übersicht aktueller Förderprogramme.