Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaftsförderung
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung.
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen.
Soweit bei den nachfolgend aufgeführten Sonderprogrammen nicht anderes festgelegt, gelten für die Investitionsvorhaben folgende Mindestinvestitionsgrenzen:
- Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro; - Gewerbliche Tourismusförderung:
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Verfassungsrechtlich in Art 91a Grundgesetz verankert, haben sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Förderleistungen kommen in erster Linie in den C-Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe zum Einsatz. Die Förderkonditionen sind im Koordinierungsrahmen, der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und von der EU genehmigt wurde, geregelt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2022 in allen GRW-C-Gebieten ein grundsätzlich auf maximal 45/55/65 Prozent beschränkter GRW-Fördersatz (max. 20 Prozent Förderaufschlag) im Rahmen der verlängerten Anwendung der „Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ bei einer hier maximal bewilligbaren Zuwendung in Höhe von derzeit bis zu 2.300 TEuro möglich. Förderanträge hierzu müssen jedoch bereits vor dem 31.12.2021 bei den Regierungen eingegangen sein. Für neu im Jahr 2022 eingehende Anträge ist eine Unterstützung nur im Rahmen der aufgestockten BRF-Fördersätze möglich (bis zu 20/30/40 Prozent).
- Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der FörderungFassung vom 1. Januar 2022401 KBpdf
Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
- Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF)gültig seit 30. Juni 2021180 KBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche Wirtschaft (Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)Vordruck Nr. 90 IH/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1 MBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche TourismuswirtschaftVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Mit dem Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben besonders Transformations- und Digitalisierungsprojekte in den Unternehmen verstärkt umgesetzt werden.
Unterstützt werden insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro.
- Förderantrag: Gewerbliche Wirtschaft (Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)Vordruck Nr. 90 IH/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1 MBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche TourismuswirtschaftVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
- technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Aktuell können im Rahmen dieses Sonderprogramms grundsätzlich nur noch Vorhaben gefördert werden, die im EFRE-Schwerpunktgebiet liegen:
- Förderantrag: Gewerbliche Wirtschaft: Industrie, Handwerk und sonstiges DienstleistungsgewerbeVordruck Nr. 90 IH/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1 MBpdf
- Förderantrag: Gewerbliche TourismuswirtschaftVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Mit der PremiumOffensive sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (z.B. Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne IuK-Technologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche).
Der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach den bewährten Regularien der gewerblichen Regionalförderung.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ("RmbH") 200.000 Euro, im sonstigen Fördergebiet 500.000 Euro.
- FörderantragVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze (für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent; in den C-Gebieten entlang der bayerisch-tschechischen Grenze in Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz bis zu 45 Prozent) bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
- FörderantragVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Mit dem Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
- FörderantragVordruck Nr. 90 FV/03-2022, Bitte PDF im Adobe Acrobat Reader öffnen. Bei Öffnen der Datei im Browser können im Formular Berechnungsfehler entstehen.1,005 KBpdf
Weitere Informationen
Touristische Infrastrukturförderung
Auf der Seite Tourismusförderung erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen das Bayerische Wirtschaftsministerium neben der bayerischen Regionalförderung die Investitionsbemühungen der gewerblichen (Tourismus-)Wirtschaft unterstützt und die kommunale Tourismusinfrastruktur in den bayerischen Heilbädern, Kur- und Fremdenverkehrsorten sowie die Attraktivität bestehender Seilbahnen stärkt.
Transparenz
Die Datenschutzhinweise zur Regionalförderung finden Sie hier.
UUm die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über gewährten Einzelbeihilfen mit einem Fördervolumen von über 500.000 Euro zu veröffentlichen (Art. 9 Abs. 1 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)).
Diese Übersicht ist über eine Plattform der Europäischen Kommission abrufbar.
Für die im Rahmen der BRF geförderten Vorhaben ist unter „Nummer der Beihilfesache“ die Kennzeichnung SA.39257 (für Vorhaben vor 31.12.2018), SA.51198 (für Vorhaben ab 01.01.2019 bis 30.06.2021) bzw. SA.103212 (für Vorhaben ab 30.06.2021) einzugeben, für im Rahmen der GRW geförderte Vorhaben die Kennzeichnung SA.46337 (für Vorhaben vor 25.08.2017) bzw. SA.49191 (für Vorhaben ab 25.08.2017 bis 16.09.2018) oder SA.52163 (für Vorhaben ab 17.09.2018 bis 31.12.2019) oder SA.56289 (für Vorhaben ab 01.01.2020 bis 13.07.2020) oder SA.58281 (für Vorhaben ab 13.07.2020 bis 01.03.2021) oder SA.62390 (für Vorhaben ab 01.03.2021 bis 01.01.2022) oder SA.101541 (für Vorhaben ab 01.01.2022).
Fördererfolge
Die gezielte Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium mit Mitteln des Bundes, der Europäischen Union und gerade des Freistaats Bayern unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor allem in strukturschwächeren Regionen erfolgreich bei Ihren Anstrengungen, durch Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.
Die nachstehende Darstellung visualisiert den Fördererfolg des Jahres 2021, bzw. der letzten fünf und zehn Jahre. Sie können in die Karte hineinzoomen oder im obenstehenden Feld ein Gebiet auswählen.
Jahre | Anzahl |
---|---|
10 Jahre | 6.242 |
5 Jahre | 3.149 |
1 Jahr | 658 |