Innovationsgutscheine

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern bei externen Entwicklungsleistungen und wissenschaftlichen Beratungen.

Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemmschwellen abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegen­über wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt.

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Basisfördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten, und kann für Kleinunternehmen und Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ sowie bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um  jeweils 10 Prozentpunkte auf maximal 60 Prozent erhöht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Träger des Programms ist der Projekttäger Bayern

Hier finden Sie die Möglichkeit zur Online-Antragstellung sowie zahlreiche Antworten auf Häufig gestellte Fragen zum Innovationgutschein Bayern.