MÜNCHEN Die Staatsregierung hat am Dienstag eine Gesetzesinitiative zur Änderung des bayerischen Jagdrechts beschlossen und den Entwurf dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Das für die Jagd zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie veröffentlicht daher ein aktualisiertes erläuterndes Faktenblatt zu den geplanten Inhalten des neuen Jagdgesetzes. Dieses enthält auch Hinweise, welche Maßnahmen Grundeigentümer und Revierinhaber bereits jetzt ergreifen können, um auf ein Inkrafttreten der Vorschriften – insbesondere zur Bejagung von Rehwild ohne Abschussplan – vorbereitet zu sein.
Das Faktenblatt ist ausgelaufen. Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 38/26

