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Aiwanger: "Gänse, die Schaden verursachen und nicht brüten, können bejagt werden. Wir haben den Landratsämtern das nötige Werkzeug dafür an die Hand gegeben"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger reagiert auf die Sorgen zahlreicher Landwirte, die Schäden durch Wildgänse auf ihren Frühjahrskulturen beklagen. Das Ministerium hat deshalb den Landratsämtern in Bayern erläutert, wie sie die jagdgesetzlichen Möglichkeiten von Schonzeitaufhebungen ausschöpfen können. Aiwanger: „Gänse, die Schaden verursachen und nicht brüten, können bejagt werden. Die Politik muss Lösungen liefern, das tun wir. Wir haben bereits rechtliche Erleichterungen auf den Weg gebracht, indem die Jagdzeiten für Gänse bis Ende Februar ausgeweitet wurden. Die Bejagung einzelner nicht brütender Wildgänse, sogenannter Junggesellen, ist darüber hinaus ein wirksames Mittel, um Schäden auf Frühjahrskulturen, Getreide, Salat etc. zu vermeiden. In der Vergangenheit wurde diese Bejagungsmöglichkeit nur in einzelnen Landkreisen mit viel Bürokratie angewendet. Wir haben jetzt die Kreisverwaltungsbehörden in ganz Bayern informiert, wie sie diese Ausnahme rechtskonform  und praxistauglich schnell anwenden können“

 

Die Bejagung von „Junggesellenschwärmen“, also einjähriger Junggänse die noch nicht brüten, kann auf Grundlage des Bayerischen Jagdgesetzes im Einklang mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie erlaubt werden. Elterntiere und Gänseküken bleiben bei solchen Vergrämungsabschüssen konsequent geschützt. Schonzeitaufhebungen können zum Einsatz kommen, wenn übermäßige Schäden durch Wildgänse eingetreten sind oder drohen und andere Vergrämungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Sie können aber genauso Anwendung finden, wenn Verkotung oder Verschmutzung auf Liegewiesen an Badeseen zu Gesundheitsrisiken für Menschen führen können. Bestehen solche Konflikte in mehreren Jagdrevieren, können die Jagdbehörden auch unbürokratisch zu Allgemeinverfügungen greifen. Der Minister appelliert deshalb an Landwirte, Kommunen und Badegäste: „Gehen Sie auf die unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten zu, wenn Probleme mit Wildgänsen bestehen. Die Behörden können dann nach Lösungen suchen und die Bejagung prüfen.“

 

Wildgänse breiten sich seit vielen Jahren immer weiter im Freistaat aus und verursachen teils erhebliche Schäden in der Landwirtschaft sowie Konflikte im urbanen Raum. Der Freistaat hat bereits die Jagdzeiten erweitert, um den Jägern mehr Spielräume zur Unterstützung von Landwirten oder Kommunen einzuräumen. Im September 2025 etwa hat das Wirtschaftsministerium durch eine Verordnung die Jagd auf die invasive Nilgans auf das ganze Jahr ausgedehnt und die Rostgans mit Jagdzeit ins Jagdrecht aufgenommen. Seit April dieses Jahres wurden im Rahmen der Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes zudem die Jagdzeiten für Grau- und Kanadagans ausgeweitet.


Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 234/26
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München