Aiwanger: "Bayern lädt weiter auf - nun auch den E-Straßengüterverkehr"

Die Staatsregierung investiert weiter in den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Freistaat. Am 11. Oktober 2023 ist die Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. November 2023 in Kraft. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir laden in Bayern weiter auf. Nach der Individualmobilität im Pkw-Bereich gewinnen batterieelektrische Antriebe auch auf dem Gebiet der Nutzfahrzeuge zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund unterstützen wir bayerische Gütertransportunternehmen beim Aufbau der entsprechenden Ladeinfrastruktur. Gemeinsam mit unserem Wasserstofftankstellen-Programm schaffen wir Anreize für eine technologieoffene und klimafreundliche Mobilität.“

 

Der erste Förderaufruf soll noch in diesem Jahr starten. Nach Aiwanger hätte es lieber früher losgehen sollen: „Leider müssen wir uns mit der Veröffentlichung unseres bayerischen Aufrufs zeitlich nach dem Bund richten. Der geplante Start des Bundesprogramms für die Ladeinfrastruktur im E-Güterverkehr hat sich bedauerlicherweise verzögert. Wir können erst nach Beendigung des Bundesaufrufs mit unserem Programm starten.“

 

Aiwanger weiter: „Es bleibt unser Ziel, flächendeckend ausreichend Lademöglichkeiten sowohl für den Pkw- als auch den Nutzverkehrsbereich zu schaffen. Bereits heute hat Bayern im Bundesländervergleich mit rund 20.500 Ladepunkten die meisten öffentlich zugänglichen Ladepunkte.“

 

Die neue Förderung umfasst die Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind. Die Förderung beinhaltet auch den dafür erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation. Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

 

Die Förderrichtlinie ist auf der Verkündungsplattform abrufbar.

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert, stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 395/23
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