Ukraine
Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Aktuelle Pressemeldung
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Ukraine
MÜNCHEN Dem Bayerischen Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger geht die heute von der Bundesregierung getroffene Lagebeurteilung zur…
Unterstützungsangebote für bayerische Unternehmen
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann. Wir versuchen, die hier zur Verfügung gestellten Informationen aktuell zu halten, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Auslandshandelskammer Russland hat eine Krisenhotline (Tel.: +74952344954954) eingerichtet, unter der sich Unternehmen ab sofort über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und weitere Fragen zum Russlandgeschäft informieren können.
- Informationsangebot der IHK München Oberbayern
Das Bayerische Sozialministerium hat gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern ein Hilfetelefon (Tel.: 089 54497199) zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Melden Sie sich hier, wenn Sie den Kontakt zu Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen oder Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen.
Grundsätzlich besteht nach EU-Sanktionen keine Entschädigungspflicht. Die Bayerische Staatsregierung bietet dennoch verschiedene Unterstützungsinstrumente für betroffene Unternehmen.
Maßnahmenpaket für von Ukrainekrieg betroffene Unternehmen
BMWK und BMF haben zur finanziellen Unterstützung ein Maßnahmenpaket für von Ukrainekrieg betroffene Unternehmen angekündet, bestehend aus allgemeinen Liquiditätshilfen und zielgerichteten Maßnahmen. Die genaue Ausgestaltung folgt noch. Erste Informationen sind der gemeinsamen Pressemitteilung zu entnehmen.
Finanzierungsprodukte
Über die LfA Förderbank Bayern werden bankübliche Finanzierungsprodukte – vor allem Darlehen und Risikoentlastungen – angeboten. Das Finanzierungsinstrumentarium der LfA richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben oder in Bayern investieren wollen. Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten.
Informationen zum Finanzierungsangebot der LfA finden sich unter LfA Förderbank Bayern. Darüber hinaus bietet die LfA eine kostenfreie Förderberatung an. Über die Förderberatung (Tel. 089 / 21 24 - 10 00, LfA Förderberatung) informiert die LfA u. a. über Darlehensprodukte, Risikoentlastungen, Antragsverfahren und Konditionen.
Bayerische Regionalförderung
Im Fall von Ersatzinvestitionen in Bayern können Unternehmen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Unterstützung erhalten.
Ansprechpartner sind die Sachgebiete 20 Wirtschaftsförderung bei der für den jeweiligen Investitionsort zuständigen Regierung.
Durch den Ukrainekrieg betroffene förderfähige Investitionen werden dabei bestmöglich begleitet.
Finanzhilfen des BMWK
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für deutsche Unternehmen, die in der Ukraine Niederlassungen haben, finanzielle Hilfen ins Gespräch gebracht. Die Politik ist sich der Problemlage bewusst und sucht nach Lösungen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Kurzarbeitergeld
Bei einem Arbeitsausfall, der zu einer Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten führt, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung von Kurzarbeit finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Außenwirtschaftsförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat informiert, dass alle für das laufende Jahr noch geplanten Messebeteiligungen im Rahmen des Auslandsmesseprogramms (AMP) in Russland abgesagt werden. Die Durchführungsgesellschaften wurden durch das BAFA informiert, diese informieren dann auch entsprechend Unternehmen, die eine Beteiligung geplant hatten.
Ebenso ist das Markterschließungsprogramm (MEP) des BMWK in Bezug auf Russland bis auf weiteres ausgesetzt worden.
Die IHK für München und Oberbayern warnt vor dem stark steigenden Risiko von Cyberattacken auch auf Unternehmen. Aktueller Hintergrund ist unter anderem der Ukraine-Krieg, mögliche Vergeltungsmaßnahmen Russlands für die beschlossenen EU-Sanktionen sowie jüngste Vorsichtsappelle deutscher Behörden. Die Firmen sind aufgerufen, sich zeitnah für IT-Notfälle zu wappnen und ihre Sicherheitssysteme gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen.
Bei Beratungsbedarf oder Vorfällen in Bezug auf Cybersicherheit bieten das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Anlaufstellen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Initiative Wirtschaftsschutz.
Sanktionen
Die aktuellen Sanktionsmaßnahmen der EU gegen Russland und weiterführende Dokumente und Verordnungen hat die Europäische Kommission veröffentlicht. Zusätzlich stellt die Kommission FAQs zur Verfügung.
Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen finden sich auf der Internet-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Außerdem stellt die Auslandshandelskammer (AHK) Russland und die Germany Trade & Invest Informationen zu den Sanktionen zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben das fünfte große Paket mit Strafmaßnahmen gegen Russland gebilligt. Details sind der Pressemitteilung des Rates der EU zu entnehmen.
Die Bundesregierung hat einen Stopp für die Neuvergabe von Euler-Hermes-Bürgschaften für Russland verfügt. Eingetretene Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden entsprechend der Vertragsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht aktuelle Informationen zu Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Dort finden sich auch Ansprechpartner bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben, zu Empfängern in Russland oder zur Einstufung von Gütern sowie zu rechtlichen Grundsatzfragen.
Die EU hat angesichts der Lage in der Ukraine eine Reihe von Finanzsanktionen erlassen. Als primärer Ansprechpartner kann Ihnen hierzu sicherlich Ihre für das Auslandsgeschäft zuständige Bank weiterhelfen. Eine Übersicht über die aktuellen Situationen im Kapital- und Zahlungsverkehr finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs der EU und auch der G7 massive Sanktionen gegen Russland verabschiedet, darunter der Ausschluss aus dem SWIFT-System. Informationen zu den Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben die Sparkassen veröffentlicht.
Hinweis: Rein rechtlich dürfen/können russische Kunden aufgrund am der 28.02.2022 durch die russische Regierung eingeführten Beschränkungen keine Devisen mehr ins Ausland überweisen.
Folgende Einschränkungen im Kapitalverkehr wurden am 28.02.2022 durch die russische Regierung beschlossen:
- Kontrolle über den Verkauf von Deviseneinnahmen durch Exporteure
- Verbote für die Vergabe von Fremdwährungskrediten an Gebietsfremde
- Verbote für russische Staatsbürger, Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben.
Die IHK für München und Oberbayern hat die russischen Gegensanktionen zusammengefasst.
Informationen zu Einschränkungen bei Produktion, Lieferketten und Personalfragen
Force-Majeure-Bescheinigung
Force Majeure, auch „höhere Gewalt“ genannt, liegt vor, wenn eine Person von einer Leistung, zu der sie sonst verpflichtet wäre, ganz oder teilweise befreit ist. In einem Vertragsverhältnis muss unter Force Majeure der Leistungserbringer die geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen, oder Empfänger die Leistung nicht oder nicht ganz bezahlen.
Die IHK für München und Oberbayern stellt bei Bedarf abstrakt-generelle Force-Majeure-Bescheinigungen kostenlos auf Anfrage unter folgender Anschrift bereit:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Informationen zur Einreise nach Deutschland, Aufenthaltstiteln ukrainischer Staatsangehöriger und Unterstützungsmöglichkeiten für Angestellte in der Ukraine hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis bei in- und ausländischen Beschäftigten im Falle einer Einberufung zum Wehrdienst stellt die vbw zur Verfügung.
Auf der vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. veröffentlichten Plattform sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine finden Unternehmen und Geflüchtete Informations- und Unterstützungsangebote bei der Jobvermittlung. Die Umsetzung und Betreuung des Projektes erfolgt in enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit sowie weiteren Netzwerkpartnern.
Unterstützung bei der Anerkennung ukrainischer Qualifikationen finden Sie u.a. hier:
- Verlässliche Übersetzungen aus dem Ukrainischen bietet die von der EU-Kommission entwickelte eTranslation-Anwendung.
- Die Europäische Stiftung für Berufsbildung hat ein Ressourcenportal zu ukrainischen Qualifikationen eingerichtet. Die bereitgestellten Informationen helfen, das ukrainische Bildungs- und Ausbildungssystem zu verstehen.
Bei Fragen zu Logistik, Transport und Lieferketten können sich Unternehmen (auch Nicht-Mitglieder) insbesondere an einen der beiden bayerischen Transportverbände wenden.
- Landesverband der bayerischen Spediteure LBS
- Landesverband bayerischer Transport- und Logistikunternehmen LBT
Weitere Informationen können beim Bundesamt für Güterverkehr erfragt werden.
FedEX, DHL sowie UPS haben Versand von Paketen von und nach Russland eingestellt.
Energieversorgung
Die russischen Gaslieferungen nach Deutschland sind trotz des Krieges weiterhin auf hohem Niveau. Die Ostseepipeline Nordstream 1, welche russisches Gas direkt nach Deutschland transportiert, wird derzeit voll ausgelastet. Über die Yamal-Pipeline durch Polen wird kein Gas mehr angeliefert, die Transporte über die Ukraine wurden reduziert. Weitere Gasmengen werden von der EU aus Norwegen und Algerien per Pipeline und in Form von LNG an den LNG-Terminals bezogen. Die Versorgungssicherheit ist aktuell weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht täglich einen aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht regelmäßig Informationen auf seiner Website.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas nach der europäischen SoS-Verordnung ausgerufen. Dazu wurde eine Pressemitteilung des BMWK veröffentlicht. Die Frühwarnstufe dient der Vorsorge und der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe und –ausfälle. Derzeit besteht keine Versorgungsengpasslage. Das BMWK beantwortet die wichtigsten Fragen auf der FAQ-Seite zum Notfallplan Gas. Ferner hat die BNetzA generelle Hintergrundinformationen bereitgestellt, darunter auch Informationen über die Rolle der BNetzA in einer Gasmangellage und die Sicherheitsplattform Gas. Die Sicherheitsplattform Gas soll wichtige Informationen für Entscheidungen des Bundeslastverteilers im Fall einer Notfalllage bereitstellen. Dafür findet eine initiale Datenerhebung statt. Zusätzlich hat die BNetzA für die Lastverteilung Gas die Abwägungskriterien für Maßnahmen näher ausgeführt und wird diese, zusammen mit der gesammelten Datenbasis, zur Entscheidungsfindung heranziehen.
Bereits jetzt sollte aber wo immer möglich Gas ersetzt werden. Die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kann hier nachgelesen werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie steht zur aktuellen Situation im ständigen Austausch mit den Fernleitungsnetzbetreibern und ist im Krisenteam Gas des Bundes vertreten. Die aktuellen Mengen an Erdgas, die an den europäischen Grenzübergangspunkten übergehen, können hier eingesehen werden.
Auch die Versorgungssicherheit im Strombereich ist gewährleistet. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die diversifizierte Erzeugungsstruktur, rund 41 % der deutschen Bruttostromerzeugung stammten 2021 aus erneuerbaren Energien. Zudem wird im Bereich konventioneller Kraftwerke durch die Kohlekraftwerksbetreiber eine Vorratshaltung betrieben und im Bereich der Gaswirtschaft stehen Erdgasspeicher zur Verfügung, so dass kurzfristige Lieferausfälle dieser Energieträger über gewisse Zeit abgefangen werden könnten.
Erdgaskraftwerke trugen im Jahr 2021 zu 15,4 Prozent zur Bruttostromerzeugung bei, Steinkohlekraftwerke zeigten sich für 9,4 % der Bruttostromerzeugung verantwortlich. Dabei betrug die Abhängigkeit von russischen Importen 2021 bei Steinkohle rund 50 Prozent und bei Erdgas rund 55 Prozent. 2021 waren damit in Summe rund 14,2 Prozent der deutschen Stromerzeugung von russischen Energieimporten abhängig. Die tagesaktuelle Zusammensetzung der Stromerzeugung im deutschen Marktgebiet ist auf der SMARD Plattform der Bundesnetzagentur verfügbar.
Aufgrund der Ukraine-Krise ist mit einer weiteren Erhöhung der Energiepreise zu rechnen. Deshalb setzt sich das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vehement dafür ein, die von Bayern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise seitens der Bundesregierung zügig anzugehen: Neben der vom Koalitionsausschuss auf Bundesebene bereits beschlossenen Abschaffung der EEG-Umlage sind dies insbesondere eine Absenkung der Strom- und der Energiesteuern auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß, eine Reduktion der Übertragungsnetzentgelte durch einen entsprechenden Zuschuss von Bundesmitteln, Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme, temporäre Aussetzung der nationalen CO2-Bepreisung sowie die Einführung eines Industriestrompreises.
Sicherheit und Reisewarnungen
Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist stark eingeschränkt. Eine Zusammenstellung der Reise- und Fluginformationen bietet der VDMA.
Zu Reiseinformationen sowie aktuellen Reisehinweisen informiert weiterhin das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt rät aktuell von Reisen in die Russische Föderation ab. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in der Ukraine sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline und eine Krisenvorsorgeliste eingerichtet.
Informationen zu Einreise- und Asylbedingungen für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine veröffentlicht das Auswärtige Amt.
Hilfsgüter und Spenden
Für Unternehmen, die Hilfsgüter an Betroffene spenden möchten, stellt der DIHK Informationen zu besonders benötigten Hilfsgütern bereit.
Der Ostausschuss der deutschen Wirtschaft richtet aktuell eine Task Force für Unternehmen ein und stellt ebenfalls Informationen, Ansprechpartnern und einen Spendenaufruf bereit.
Die bayerischen Omnibusunternehmen haben logistische Unterstützung u.a. für Transporte für Unterstützungsleistungen vor Ort angeboten. Ansprechpartner ist Herr Stephan Rabl.
