Wasserstofftankstellen in Bayern
Warum brauchen wir Wasserstofftankstellen in Bayern?
Wasserstoff ist ein Energieträger der Zukunft und spielt eine tragende Rolle für die Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende. Als Energieträger der Zukunft ergänzt Wasserstoff komplementär die batterieelektrische Mobilität. Der Erfolg von Wasserstoffanwendungen im Verkehr hängt dabei entscheidend vom Zugang zu Wasserstofftankstellen ab. Mit diesem Förderprogramm soll schnellstmöglich eine Basis- Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in allen Teilen Bayerns aufgebaut werden.
Damit wird ein wichtiger Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie bereits umgesetzt.
Mit dem Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzen wir wichtige Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau von Wasserstofftankstellen in Bayern zu erreichen.
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dieser Seite und zum Download im Themenblatt. In der Richtlinie sind die Fördermöglichkeiten und Bedingungen ausführlich dargestellt. Als Ansprechpartner zu Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen steht Ihnen der Projektträger Bayern Innovativ zur Verfügung.
Konditionen des Förderprogramms zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Basistankstellen-Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. Im Fokus der Förderung steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern, da hier die größten Potentiale gesehen werden.
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Februar 2022 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht Bayern Innovativ und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern (Nummern 2.1 und 2.2 der Förderrichtlinie).
- Die Anschaffung von bis zu 3 wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik oder die Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik auf Wasserstoffbetrieb (Nummer 2.3. der Förderrichtlinie). Dies jedoch jeweils ausschließlich im Zusammenhang mit der Förderung der nichtöffentlichen Betankungsinfrastruktur.
- Klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure vor Ort zur bedarfsorientierten Erzeugung von Wasserstoff (Nummer 2.4. der Richtlinie) als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur von öffentlichen und betriebsinternen Tankstellen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (AGVO), insbesondere der Art. 36, 36 a und 41 AGVO.
Die Tankstelle muss mindestens sechs Jahre lang betrieben werden und zu 100 Prozent mit erneuerbarem Wasserstoff i.S.v. Art. 2 Nr. 102 c AGVO versorgt werden. Bei Förderung einer Wasserstofferzeugungsanlage muss diese mit 100 Prozent regenerativen Energien betrieben werden. Öffentliche Tankstellen müssen den Nutzern einen zeitlich uneingeschränkten, transparenten und diskriminierungsfreien Zugang gewähren, betriebsinterne Tankstellen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Für öffentliche Tankstellen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten der Investition (auf Basis des Art. 36a AGVO als Investitionszuschüsse für die öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse) möglich.
Für nichtöffentliche Tankstellen (u.U. in Kombination mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen) ist eine Förderung der Investitionsmehrkosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent auf Basis von Art. 36 AGVO möglich.
Für Vor-Ort Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur gilt nach Art. 41 AGVO grundsätzlich eine Förderhöchstquote von 45 Prozent der Investitionsmehrkosten.
Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nach der AGVO nicht zulässig.
Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Bayern Innovativ veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zum Verfahren gibt die Bayern Innovativ GmbH als Projektträger. Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, das den Förderbescheid erlässt.