Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren der Landesplanungsbehörden dient zur Prüfung der Raumverträglichkeit von Planungsvorhaben. So lassen sich Konflikte rechtzeitig erkennen und Fehlplanungen zum Beispiel bei großen überörtlichen Bauvorhaben vermeiden.

Vorhaben wie neue Straßen- oder Schienenabschnitte, Flughäfen, Einkaufszentren oder der Abbau von Bodenschätzen beanspruchen Fläche und wirken sich in vielfältiger Weise auf die Umwelt aus.

Raumordnungsverfahren prüfen solche Vorhaben, die über die Standortgemeinde hinaus und damit überörtlich von Bedeutung sind, im Vorfeld späterer Genehmigungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit. Dazu werden die unterschiedlichen fachlichen Interessen abgewogen und insbesondere nach dem Maßstab des Landesentwicklungsprogramms und des jeweiligen Regionalplans bewertet. Die höheren Landesplanungsbehörden führen die Raumordnungsverfahren durch und benötigen dafür in der Regel etwa ein halbes Jahr. Für Investoren ist dieser Service in Bayern kostenfrei.

Im Raumordnungsverfahren werden vom geplanten Projekt Betroffene wie etwa Kommunen, Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Der große Vorteil des Raumordnungsverfahrens liegt insbesondere darin, dass durch die frühzeitige Offenlegung und Diskussion der Projektplanung Konflikte rechtzeitig erkannt und Fehlplanungen vermieden werden.

Ablauf eines Raumordnungsverfahrens