MÜNCHEN Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtige Entscheidung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) getroffen. Das Gericht entschied, dass die Förderung nach dem KWKG nicht als staatliche Beihilfe gilt, weil sie über eine Umlage und nicht aus dem Staatshaushalt finanziert wird. Das schafft Rechtssicherheit und gibt Unternehmen sowie Kommunen mehr Planungssicherheit für Investitionen – insbesondere beim Ausbau der Wärmeversorgung. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) spielen dabei eine zentrale Rolle.
Mit seiner Entscheidung bestätigt der EuGH ein Urteil des Gerichts vom 24. Januar 2024 und folgt der Einschätzung des Generalanwalts. Betroffen sind der Bund, die Länder, die Kommunen, Betreiber von KWK-Anlagen sowie Netzbetreiber.
Für Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist das ein wichtiges Signal. Aiwanger betont: „Ohne Kraft-Wärmekopplungsanlagen wären unsere Wärmenetze nicht standfest. Jedes KWK-Kraftwerk leistet einen Beitrag zur Resilienz des Gesamtsystems. Die heutige Entscheidung bedeutet Planungssicherheit für alle Beteiligten. Der Bund kann das KWKG ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren in Brüssel ändern. Damit können die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zeitnah umgesetzt werden.“
Das KWKG unterstützt den Bau und den Betrieb flexibler Kraftwerke. Es bietet insbesondere Kraftwerken eine Perspektive, die nicht an Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz teilnehmen oder dort keinen Zuschlag erhalten. Dass die Förderung nach dem KWKG nicht als staatliche Beihilfe gilt, erleichtert außerdem die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. So können der Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen sowie geplante Investitionen ohne zusätzliche Unsicherheiten fortgesetzt werden. KWK-Anlagen bilden das Rückgrat vieler Wärmenetze, weil sie gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und flexibel eingesetzt werden können. Auch in kleineren Nahwärmenetzen sind Blockheizkraftwerke häufig das Herzstück der Wärmeversorgung.
Eine Überarbeitung des KWKG ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Sie ist regulatorisch notwendig, damit die Energiewende im Strom- und Wärmesektor erfolgreich fortgesetzt werden kann. Deshalb sollte die Novelle jetzt zügig beschlossen und umgesetzt werden.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 323/26

