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Aiwanger begrüßt Ausweitung der Strompreiskompensation: "Weitere Entlastungen für die Industrie erforderlich"

MÜNCHEN. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Genehmigung der Ausweitung der Strompreiskompensation durch die EU-Kommission begrüßt.

 

Aiwanger: „Die Genehmigung der EU hilft, weitere energieintensive Branchen bei den Stromkosten zu entlasten. Das ist dringend nötig, denn die hohen Strompreise sind gerade für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Wir brauchen aber dringend weitere Entlastungen für unsere stark belastete Industrie, die schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen.“

 

Neben der Strompreiskompensation spielt nach den Worten Aiwangers auch der Industriestrompreis eine zentrale Rolle. „Der Bund ist hier jetzt gefordert, die unter anderem mit dem Beihilferahmen METSAF seitens der EU eröffneten Spielräume vollständig auszuschöpfen, die zugrundeliegende Förderrichtlinie anzupassen, um so die Industrie bestmöglich zu entlasten.“ Der kürzlich von der EU verabschiedete Beihilferahmen METSAF zur Abfederung der Auswirkungen der Krise im Nahen Osten sieht unter anderem konkret die Möglichkeit vor, dass bei Strompreisentlastungen die Beihilfeintensität von 50% auf bis zu 70% erhöht wird und erstmals eine echte Kumulierung, also gleichzeitige Anwendung, von Strompreiskompensation und Industriestrompreis zumindest für einen Teil des Stromverbrauchs möglich wird. Aiwanger: „Dies hatte ich bereits mehrfach gefordert und sehe es als substanziellen Fortschritt an, der von der Bundesregierung jetzt in den nationalen Regelungen schnell umgesetzt werden muss.“

 

Sowohl die Strompreiskompensation als auch der Industriestrompreis unterliegen den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Insbesondere die engen Rahmenbedingungen beim Industriestrompreis führen trotz der Erweiterungen durch den Beihilferahmen METSAF derzeit dazu, dass nur ein begrenzter Teil der Entlastung tatsächlich liquiditätswirksam bei den Unternehmen ankommt. Konkret bestehen zahlreiche Einschränkungen, wie die Pflicht zu Dekarbonisierungsinvestitionen sowie die Begrenzung der Beihilfe auf 50% des Stromverbrauchs. Aiwanger: „Die EU-seitig vorgegebenen komplizierten Vorgaben und Einschränkungen müssen weg. Stattdessen brauchen wir die Möglichkeit für eine substantielle Entlastung. Wenn am Ende nur eine minimale Entlastung steht, ist der Aufwand größer als der Ertrag“.

 

Aiwanger: „Der Bund muss sich in Brüssel weiterhin dafür einsetzen, die zugrunde liegenden Regelungen zu vereinfachen. Nur so können die vorhandenen Instrumente ihre volle Wirkung entfalten und die Unternehmen spürbar entlasten.“

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 322/26
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