Coronavirus
Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Informieren Sie sich zum Coronavirus in deutscher Gebärdensprache, in Leichter Sprache und in 13 Fremdsprachen.
Impfkampagne #NaSicher

Aktuelle Informationen rund um die Auffrischungsimpfung und weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bietet die Kampagne #NaSicher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Unterstützung für betroffene Unternehmen
Mit den Unterstützungsleistungen im Freistaat hilft die Bayerische Staatsregierung den Unternehmen in der Corona-Krise.
Am 8. Juli 2020 ist das Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ gestartet.
Am 28. Oktober 2020 hatten Bund und Länder die temporäre Schließung (Lockdown) einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen gewährte der Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen.
Für die Unternehmen und Soloselbständigen in Bayern, die schon vor dem am 2. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown von einem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren, gab es ein eigenes Hilfsprogramm, das die bundesweite „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (Novemberhilfe) ergänzte.
Die Lockdown-Hilfe wurde zeitanteilig für die Dauer des Lockdowns in den nachfolgenden Landkreisen gewährt:
- Landkreis Berchtesgadener Land (Lockdown ab 20. Oktober 2020)
- Landkreis Rottal-Inn (Lockdown ab 27. Oktober 2020)
- Stadt Augsburg (Lockdown ab 30. Oktober 2020)
- Stadt Rosenheim (Lockdown ab 30. Oktober 2020)
Weitere Informationen zur Oktoberhilfe finden Sie hier.
Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Unternehmen und Selbständigen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen, und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde, können im Rahmen der Härtefallhilfe unterstützt werden.
Weitere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie hier.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Freistaat ein umfangreiches finanzielles Unterstützungsangebot für die bayerische Wirtschaft aufgelegt. Betroffenen Unternehmen standen zur Bewältigung der Krise die Corona-Hilfen der der LfA Förderbank Bayern, die Beteiligungsangebote Startup Shield Bayern und Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern sowie der BayernFonds zur Verfügung.
Mittlerweile sind die Corona-Hilfen ausgelaufen. Bayerischen Unternehmen können jedoch weiterhin auf ein umfangreiches Unterstützungsinstrumentarium zurückgreifen:
- Das Unterstützungsinstrumentarium der LfA umfasst vor allem Darlehen und Risikoentlastungen. Die Beantragung der LfA-Darlehen erfolgt über die Hausbank (Hausbankprinzip). Voraussetzung ist also, dass die Hausbank bereit ist, das Vorhaben zu begleiten sowie sich am Risiko zu beteiligen.
- Bei der Suche nach Eigenkapital stehen Unternehmen die Produkte von Bayern Kapital und BayBG zur Verfügung.
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Derzeit gelten erweiterte Kurzarbeitsregelungen, die bis 31. Dezember 2022 befristet sind. Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Steuern
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen zinslos gestundet sowie Vorauszahlungen herabgesetzt werden.
Alle Informationen und Antragsformulare hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern zusammengestellt. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.
Weitere Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten bietet auch das Bundesministerium der Finanzen.
Sozialversicherungsbeiträge
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter extremen Einnahmeausfällen leiden, können bei den zuständigen Krankenkassen eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen.
Weitere Informationen und einen Musterantrag hat die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft zusammengestellt.
Während die oben genannten Soforthilfen die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen sichern sollen, können Einkommensausfälle bei Kleinunternehmern und Soloselbstständigen auch zu einer Gefährdung der privaten wirtschaftlichen Existenz führen.
Da diese Personengruppen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) vereinfacht. Wenn das Unternehmen jedenfalls unabhängig von den Einflüssen der Corona-Krise als tragfähig anzusehen ist, muss der Unternehmer auch nicht für Vermittlungsvorschläge in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfalls gesichert werden.
Weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung bietet die Bundesagentur für Arbeit.
Auch Existenzgründer und Start-ups waren von der Corona-Pandemie betroffen und wurden mit dem Eigenkapital-Programm Startup Shield Bayern gezielt unterstützt. Für Gründungsteams, die EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer erhalten haben und sich am Ende ihrer Förderung befanden, gab es eine Verlängerungsoption.
Inzwischen sind beide Programme ausgelaufen. Existenzgründern und Start-ups steht jedoch weiterhin das Angebot der Bayern Kapital und der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung. Auch EXIST läuft wie gewohnt weiter.
Das vom Freistaat aufgelegte Programm „Corona-Kredit-Gemeinnützige“ ist inzwischen ausgelaufen. Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln können gemeinnützige Organisationen jedoch auf den „Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ der KfW zurückgreifen.
„Bayern hilft seinen Händlern“ unterstützt bayerische Einzelhändler und Werbegemeinschaften mit einem kostenlosen Fortbildungsprogramm bei der Umsetzung von Digitalisierungs- und E-Commerce-Projekten. In Sprechstunden und Webinaren beraten Experten zu ausgewählten Themen rund um die Digitalisierung des Handels. Die Initiative wird vom Bayerischen Wirtschaftsministerium gefördert und zusammen mit dem Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg GmbH und der CIMA Beratung + Management GmbH umgesetzt.
Aufgrund der Corona-Krise kommt es in der Wirtschaft aktuell weltweit zu Unterbrechungen der internationalen Lieferketten. Dies führt in der Folge zu Produktionsproblemen bis hin zu Produktionsstillstand und Engpässen in der Logistik auch in Bayern. Die neu eingerichtete Kontaktstelle unterstützt die betroffenen Unternehmen auf fachlicher und ggf. politischer Ebene, die Lieferketten rasch wiederherzustellen, soweit die Unternehmen nicht selbst eine Lösung finden konnten. Das Wirtschaftsministerium arbeitet dabei mit anderen bayerischen Ressorts, Wirtschaftskammern und -verbänden, den Bundesministerien sowie weiteren Bundesbehörden zusammen.
So erreichen Sie uns per E-Mail.
Informationen für Unternehmen
Mit dem 1. März 2023 wurde die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) aufgehoben. Aktuell gültige Rechtsgrundlagen finden Sie e hier.
Es gelten per Rechtsverordnung Einschränkungen.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage und zu Reisewarnungen:
Betrieblicher Infektionsschutz
Die besonderen Corona-Vorschriften des BMAS für Betriebe in Deutschland sind wie geplant zum 26.5.2022 ausgelaufen.
Präventionsmaßnahmen
Zu Arbeitsschutz- und Gesundheitsfragen können Sie sich über die Telefon-Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131 68085101 oder über folgende Seiten informieren:
Als Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter in der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten nach dem 1. März 2020 erhalten. Die Frist zur Auszahlung der Prämie wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Nähere Informationen dazu finden sich in Kapitel VIII der FAQ Steuern des Bundesfinanzministeriums.
Informationen für Arbeitgeber (z. B. Arbeitsausfall, Arbeitsschutz, Dienstreisen, Förderungen und Reiserecht) finden Sie auf den Seiten der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) und den zuständigen Kammern.
Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw)
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat auf ihren Internetseiten ein ServiceCenter Corona-Pandemie eingerichtet:
- Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (Informationen für Mitglieder), Tel. 089 55178-100
Industrie- und Handelskammern
Die bayerischen IHKs bieten auf ihren Seiten umfangreiche Informationen:
- IHK Aschaffenburg, Tel. 06021 880-100
- IHK zu Coburg, Tel. 09561 7426-776
- IHK für München und Oberbayern, Tel.: 089 5116-0
- IHK für Niederbayern in Passau, Tel.: 0851 507-101
- IHK Nürnberg für Mittelfranken, Tel. 0911 1335-1335
- IHK für Oberfranken Bayreuth, Tel. 0921 886-0
- IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, Tel. 0941 5694-0
- IHK Schwaben, Tel. 0821 3162-0
- IHK Würzburg-Schweinfurt, Tel. 0931 4194-800
Handwerkskammern
Die bayerischen HWKs stellen auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen bereit:
- HWK für München und Oberbayern, Tel. 089 5119-0
- HWK für Schwaben, Tel. 0821 3259-0
- HWK für Mittelfranken, Tel. 0911 5309-220
- HWK für Oberfranken, Tel. 0921 910-0
- HWK für Unterfranken, Tel. 0931 30908-3344
- HWK Niederbayern-Oberpfalz, Tel. 0941 7965-0
DEHOGA Bayern
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. stellt umfangreiche Informationen, Formulare und Checklisten für Betriebe der Branche bereit:
- Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Tel. 089 28760-0
Handelsverband Bayern HBE
Der Handelsverband Bayern e.V. stellt umfangreiche Informationen für Betriebe der Branche bereit:
- Handelsverband Bayern, Tel. 089 55118-0
Bei der Einreise nach Bayern aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten gelten Beschränkungen. Welche Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, kann tagesaktuell auf der folgenden Website des RKI abgerufen werden.
Seit dem 13. Mai 2021 gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes. Diese regelt bundeseinheitlich die Quarantäne-, Anmelde- und Nachweispflichten bei der Einreise nach Deutschland. Die bislang in Bayern geltende Einreise-Quarantäneverordnung wurde daher aufgehoben.
Alle Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
