Aiwanger: "Bei der Energie-Härtefallhilfe setzen wir auf die bewährte Abwicklung durch die IHK. Wir streben den Antragsstart im Januar 2023 an"

MÜNCHEN Nach der Verabschiedung durch den Bayerischen Ministerrat hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Eckpunkte der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen vorgestellt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Konzeption der Energie-Härtefallhilfe erarbeitet, jetzt soll es so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe unterstützt Unternehmen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise infolge der Ukraine-Krise in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. 

 

Aiwanger: „Wir können nicht noch länger auf Maßnahmen des Bundes warten. Seit Monaten kommt von Berlin Verwirrung statt Problemlösung. Unsere Unternehmen brauchen jetzt Klarheit und Unterstützung. Und sie brauchen mehr als nur die Strom- und Gaspreisbremse, so wichtig diese auch ist. Daher helfen wir schon ab Anfang des nächsten Jahres allen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch die Energiepreiserhöhung in Existenznot geraten, schon ab einer Verdoppelung der Energiekosten und egal ob sie Gas, Strom, Fernwärme oder wie zum Beispiel manche Mittelständler auf dem Land mit Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas einsetzen.“

 

Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas) greift die Unterstützung bereits ab Oktober 2022. Es gilt eine Bagatellgrenze (Mindesthilfsbetrag) von 6.000 Euro.

 

Für die Antragsberechtigung muss ein Unternehmen nachweisen, dass der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss eine positive Liquiditätsvorausschau vorgelegt werden. Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden.

 

Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt wie bei den Überbrückungshilfen und der Corona-Härtefallhilfe die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wird eine eigene Antragsplattform verwenden. Aktuell wird auf Hochtouren an der Programmierung gearbeitet, daneben wird die Härtefallkommission bestellt und eine Geschäftsstelle bei der Bewilligungsstelle eingerichtet.

 

Wenn – insbesondere bei der Programmierung – alles glatt läuft, kann der Programmstart noch im Januar 2023 erfolgen. Der Bayerische Wirtschaftsminister vermittelt Zuversicht: „Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich. Wer ab Verdoppelung der Energiepreise in Existenznot ist, dem helfen wir aus der Patsche", sagt Hubert Aiwanger.

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

 


Pressemitteilung-Nr. 590/22
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