Aiwanger: "Die bayerischen Brauereigaststätten stehen mit dem Rücken zur Wand"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass auch bayerische Brauereigaststätten als Gastronomiebetriebe für die sogenannte Novemberhilfe antragsberechtigt sind. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schreibt Aiwanger: „Die bayerischen Brauereigaststätten stehen mit dem Rücken zur Wand. Ich bitte Sie, eine entsprechende Klarstellung zugunsten der Betriebe vorzunehmen.“

 

Zuvor hatten Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums in einer Videokonferenz dem bayerischen Wirtschaftsministerium überraschend mitgeteilt, dass Brauereigaststätten nicht als Gastronomiebetriebe gelten würden. Als Mischbetriebe sind sie aber nur dann antragsberechtigt, „wenn sie insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt oder über Dritte betroffen gelten.“ Da bei den meisten Brauereigaststätten der Außerhausverkauf von Getränken meist mehr als 20 Prozent des Umsatzes ausmacht, wären sie also nicht antragsberechtigt. Im Gegensatz dazu gilt für eine Konditorei, die nebenbei auch Cafés betreibt, diese 80 Prozent-Schwelle nicht, da sie als direkt Betroffene behandelt wird.

 

Aiwanger drückte in seinem Brief an den Bundeswirtschaftsminister sein „großes Befremden“ über diese Einschätzung aus. 

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 403/20
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