Aiwanger: "Flächensparen im Einklang mit Wohnungsbau und wirtschaftlicher Entwicklung"

MÜNCHEN   Der bayerische Ministerrat hat heute einer Richtgröße für den Flächenverbrauch in Höhe von fünf Hektar täglich abschließend zugestimmt. Bayerns Staatsminister für Wirtschaft und Landesentwicklung, Hubert Aiwanger, begrüßte den Entschluss: „Auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden wird in Bayern künftig noch stärker geachtet. Staat, Kommunen und Wirtschaft sind dabei gleichermaßen gefordert. Flächensparen darf aber nicht wirtschaftliche Entwicklung verhindern oder knappen Wohnraum weiter verteuern.“

 

Die Verankerung der Richtgröße für die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke wird nach der Zustimmung des Landtags in das Bayerische Landesplanungsgesetz aufgenommen. Zu den im Juli 2019 im ersten Durchgang beschlossenen Änderungen des Landesplanungsgesetzes waren im Rahmen der Verbandsanhörung weit über 100 Stellungnahmen eingegangen. Die vorgesehene 5-Hektar-Richtgröße, die schrittweise bis 2030 angestrebt wird, soll beibehalten und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit respektiert werden.

 

Aiwanger weiter: „Die Staatsregierung lehnt starre, bürokratische Flächenkontingente in Quadratmeter je Gemeinde ab. Flächensparen darf kein Selbstzweck sein. Ziel ist eine optimierte, sparsame Flächennutzung, die viele Vorteile für Kommunen, Wirtschaft und Bürger bringt.“

 

Unter die vereinbarte Richtgröße fallen auch beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze und Hausgärten. Nur rund die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist tatsächlich versiegelt. Aiwanger: „Die Regelungen müssen daher auch dem Wohnraumbedarf einer wachsenden Bevölkerung, dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Verfassungsziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Landesteilen und dem Bedarf der Wirtschaft Rechnung tragen.“ Um diese Ziele zu erreichen, wird die Einführung der Richtgröße mit einem Maßnahmenbündel zum Flächensparen begleitet, mit dem die zuletzt auf 10 ha pro Tag gesunkene Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke weiter reduziert werden soll.

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

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Pressemitteilung-Nr. 392/19
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