Aiwanger: "Gut, dass mobile Luftreiniger nun gefördert werden. Sie sorgen für sicherere Gastlichkeit"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt, dass im Rahmen der zweiten Corona-Überbrückungshilfe auch Investitionen in mobile Luftreiniger gefördert werden können. Aiwanger: „Gerade für unsere Wirtinnen und Wirte ist diese Entscheidung des Bundes eine gute Nachricht. Einige Gäste meiden aus Angst vor einer Corona-Infektion die Innenbereiche von Gaststätten. Mobile Raumlüfter sorgen hier für zusätzliche Sicherheit.“

 

Vor allem für Gaststätten ohne fest installierte Raumluftanlagen sind mobile Raumlüfter nach Einschätzung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums eine bedenkenswerte Alternative. Wenn sie mit wirksamen Filtern ausgestattet sind, arbeiteten die mobilen Geräte bei der Reduzierung von Aerosolen in der Luft auf ähnlichem Niveau wie fest installierte Raumluftgeräte.

 

Aiwanger: "Die Förderung kommt zum richtigen Zeitpunkt. Mit Beginn der kalten Jahreszeit kann unser Gastgewerbe dank besserer Raumlüftung auch im Innenbereich noch mehr Sicherheit bieten.“ Die Wirtinnen und Wirte in Bayern ermutigte Aiwanger, von dieser neuen Fördermöglichkeit Gebrauch zu machen. "Saubere Luft ist in den kommenden Monaten ein wichtiges Argument für verlässliche Gastlichkeit. Essen gehen in Bayern war schon immer eine sichere Sache. Durch mobile Luftreiniger wird es jetzt noch sicherer“, erklärte der Minister.

 

Zur Information: Eine Inanspruchnahme der ersten Phase der Überbrückungshilfe und/oder der Soforthilfe schließt die Inanspruchnahme der zweiten Phase der Überbrückungshilfe nicht aus. Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Anträge für die Überbrückungshilfe können nur online auf der bundesweiten Antragsplattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Die Antragsstellung läuft wie bei Phase I der Überbrückungshilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer.

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 331/20
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