Aiwanger: "Zeitgewinn für praxistaugliche Lösungen"

 

MÜNCHEN   Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen müssen diese ab 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausrüsten, die eine Steuerhinterziehung unmöglich macht. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich dafür eingesetzt, dass bei nicht entsprechend ausgerüsteten Kassen eine längere Frist der Umstellung eingeräumt wird. Jetzt gibt es die Vereinbarung, diese Kassensysteme bis 30. September 2020 nicht zu beanstanden. Dies hatten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefordert.

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die vorläufige Nichtbeanstandung: „Das verschafft unseren bayerischen Einzelhändlern Luft für praxistaugliche Lösungen. Ich hoffe, dass bis dahin passgenaue Gerätetechnik vorliegt“, so Aiwanger. Erst wenn diese vorläge, könne die Einführung und dann die Kontrolle erfolgen. Aiwanger: „Ich lasse unsere inhabergeführten Betriebe nicht unter Generalverdacht stellen, die Politik muss die Praxis im Auge haben, nicht theoretische Wunschvorstellungen.“

 

Volker Ellerkmann, stv. Pressesprecher
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Pressemitteilung-Nr. 302/19
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