Aiwanger: "Wir müssen es den Bauern ermöglichen, innovativ zu sein"

MÜNCHEN  Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt sich für die Nutzung von Drohnen in der Landwirtschaft ein: "Drohnen können vielfältig eingesetzt werden, zum Beispiel für die Aussaat von Zwischenfrüchten, für zielgerichteten Pflanzenschutz und die Rehkitzrettung. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Boden-, und Tierschutz. Wir müssen jetzt alles tun, um den Landwirten den Einsatz schnell und unbürokratisch zu erlauben."

 

Werfen Drohnen Gegenstände wie Saatgut ab, benötigen die Landwirte grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung. Die durch das "Nationale Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund" vereinfachten Genehmigungsverfahren sind nur ein erster Schritt, um eine breite Anwendung von Drohnen in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Aiwanger: "Durch die Begrenzung des Startgewichts auf 50 kg wird der breite Einsatz verhindert. Damit unsere Landwirte Drohnen wirtschaftlich effizient einsetzen können, muss das Startgewicht auf 125 kg erhöht werden. Der Bund lehnt dies bislang jedoch ab und verweist auf laufende Verhandlungen auf EU-Ebene. Wir müssen es den Bauern allerdings bereits heute ermöglichen, innovativ zu sein und die Chancen durch diese neue Technik zu ergreifen. Deshalb muss der Bund jetzt im Sinne der Landwirte handeln.“

 

Für Drohnen über 50 kg muss die kosten- und zeitaufwendige Betriebsgenehmigung beantragt werden. In Bayern wird diese durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Aiwanger: „Der Freistaat Bayern hat wie acht weitere Bundesländer von seinem Rückübertragungsrecht für die Erteilung der Betriebsgenehmigung an das Luftfahrt-Bundesamt Gebrauch gemacht, um im Sinne einer effizienten Behördenorganisation den dort bereits vorhandenen Sachverstand zu nutzen.  Mit einer durchschnittlichen Wartezeit von aktuell 20 Wochen dauert die Erteilung einer Betriebsgenehmigung allerdings viel zu lange. Hier muss der Bund dringend nachbessern, um eine bedarfsgerechte Anwendung für unsere Landwirte zu ermöglichen. Andernfalls müssen wir die Kompetenzen wieder nach Bayern zurückholen.“

 

Zum Hintergrund: 

 

Betrieb, Herstellung und Inverkehrbringen von Unbemannten Flugsystemen (UAS, Drohnen) unterliegen europäischem Recht. Da bei der landwirtschaftlichen Nutzung der Abwurf von Gegenständen eine entscheidende Rolle spielt, fallen die Drohnen unter die betriebsgenehmigungspflichtige spezielle Kategorie. Grundsätzlich ist mit der Erstellung der Betriebsgenehmigung ein enormer bürokratischer und zeitlicher Aufwand verbunden. Allerdings lässt die EU-Verordnung mit der Definition eines nationalen Standardszenarios eine Ausnahme zu. Werden die dort festgeschriebenen Bedingungen erfüllt, können die Drohnen-Betreiber nach der Abgabe und Eingangsbestätigung einer (unbürokratischen) Betriebserklärung den Betrieb direkt aufnehmen.

 

Das von Bund, Ländern und Luftfahrtbundesamt im November 2022 verabschiedete nationale Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM) ermöglicht ein solches vereinfachtes Genehmigungsverfahren, begrenzt das Startgewicht der Drohne aber auf 50 kg. Das Eigengewicht größerer Drohnen kann allerdings schon 30 bis 40 kg betragen. In diesem Fall könnten die Landwirte lediglich 10 bis 20 kg zuladen und damit eine wesentlich geringe Fläche bewirtschaften als bei Nutzung der bereits heute existierenden technischen Möglichkeiten. Durch den damit verbundenen höheren Kosten- und Zeitaufwand wird eine wirtschaftlich effizienter Einsatz verhindert.   

 

 

Ansprechpartnerin:

Tanja Gabler

Stv. Pressesprecherin

 

 


Pressemitteilung-Nr. 268/23
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