Aiwanger: "Die Überbrückungshilfe III ist in bestimmten Fällen auch für Land- und Forstwirtschaft ein Rettungsanker"

MÜNCHEN   Über 5 Millionen Euro Überbrückungshilfe III sind bisher an knapp 200 Betriebe der bayerischen  Land- und Forstwirtschaft ausgezahlt worden. Das staatliche Hilfspaket ist in den Augen von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in bestimmten Fällen ein „Rettungsanker für die Land- und Forstwirtschaft“: „Auch die Land- und Forstwirtschaft hat durch Corona wirtschaftliche Einbußen erlitten, z.B. durch gesunkene Erzeugerpreise für Fleisch, Ausfall von Volksfesten und Schließung der Gastronomie oder Einbußen bei „Urlaub auf dem Bauernhof“. Viele Schäden fallen leider durchs Raster. Immerhin haben aber 195 bewilligte Anträge  der Land- und Forstwirtschaft einigen schwer getroffenen Betrieben Zukunftsperspektive gegeben. Die heimische Landwirtschaft leistet täglich einen großen Beitrag zur Ernährungssicherheit und Rohstoffversorgung, für unser Wirtschaftssystem, zur Energieversorgung und zunehmend auch für den Tourismus. Unsere Bauern waren gerade auch in Coronazeiten Stabilitätsanker bezüglich der Nahrungsmittelversorgung. Undenkbar, wenn Lebensmittel so knapp geworden wären wie industrielle Importware, ob Halbleiter oder Baumaterial.“ 

 

Bis Ende Juni sind insgesamt 5,3 Millionen Euro Überbrückungshilfe III an Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ausgezahlt worden. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Anträge auf das Hilfspaket gestellt werden. Bei einem monatlichen Umsatzeinbruch ab 30 Prozent können landwirtschaftliche Betriebe bis Ende August 2021 noch einen Antrag auf Überbrückungshilfe III für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 stellen. „Es war wichtig, dass die Zugangsvoraussetzungen für das Hilfspaket vereinfacht wurden. Durch den Wegfall der Vorlage eines Gewerbescheins konnten auch kleinere Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe einen Antrag stellen. Auch die Erweiterung des Katalogs förderfähiger Fixkosten war eine große Hilfe vor allem für viehhaltende Betriebe“, erklärt Aiwanger. Für die Monate Juli bis September 2021 können Betroffene das Folgeprogramm (Überbrückungshilfe III Plus) beantragen, die die gleichen Förderkonditionen hat.

 

Mit Hilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts oder Buchprüfers können landwirtschaftliche Tierhaltungs- und Spezialkulturbetriebe entsprechend einer gestaffelten Fixkostenerstattung einen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Erstattungsfähig sind u.a. Kosten für Pachten, Tierfutter, Tierarzt sowie Investitionen für bauliche Modernisierungen zur Umsetzung von Hygienekonzepten oder Mietkosten für Maschinen.

 

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus soll noch im Juli möglich sein. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt wie in der Vergangenheit die IHK für München und Oberbayern. Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe und Überbrückungshilfe III Plus endet einheitlich am 31.10.2021.

 

Dr. Patrik Hof

Stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 248/21
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