Aiwanger: "Wir brauchen rasch grünes Licht aus Brüssel für den BayernFonds"

 

MÜNCHEN/BRÜSSEL Mit dem BayernFonds will das Wirtschaftsministerium so rasch wie möglich ein weiteres wichtiges Instrument schaffen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bayerische Unternehmen abzumildern. „Den BayernFonds brauchen wir dringend, um den Bestand von gefährdeten Unternehmen zu schützen. Bayern ist startklar, wir warten auf Brüssel“, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Dabei geht es um Firmen, die für die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen und den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung sind. Sollten solche Unternehmen aufgrund von Liquiditätsengpässen in existentielle Schwierigkeiten geraten, will der Freistaat mit Mitteln aus dem BayernFonds zeitlich und zielgerichtet unterstützen. Geplant sind Bürgschaften für Kredite sowie Rekapitalisierungen. Insbesondere hat der BayernFonds mittelständische Unternehmen im Blick.

 

„Ich habe heute in einem intensiven Gespräch dem stellvertretenden Generaldirektor der EU-Generaldirektion Wettbewerb, Carles Esteva Mosso, klar gemacht, dass der Freistaat für den BayernFonds so schnell wie möglich eine Genehmigung aus Brüssel braucht“, erklärte der Staatminister. Die Europäische Kommission ist mit dem BayernFonds seit Mai befasst, inzwischen wurden alle geforderten Unterlagen vorgelegt . Da die EU-Kommission den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes am 8. Juli genehmigt hat, steht nach Ansicht der Staatsregierung einer Genehmigung des BayernFonds, der nach den gleichen Kriterien aufgebaut ist, nichts mehr entgegen. "Im heutigen Gespräch wurde uns bis Mitte August grünes Licht für den BayernFonds in Aussicht gestellt", sagte der Staatsminister.

 

Weitere Informationen über den Zweck, den Aufbau und die Funktionsweise des Bayernfonds wurden heute in einem Themenblatt veröffentlicht : https://www.stmwi.bayern.de/service/publikationen/

 

Ansprechpartnerin:

Katrin Nikolaus, stv. Pressesprecherin

katrin.nikolaus@stmwi.bayern.de

Pressemitteilung-Nr. 199/20

 

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