Aiwanger: Steuererhöhungen zur Finanzierung der Grundrente sind nicht akzeptabel!

MÜNCHEN/BERLIN   „Eine Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie würde der Tourismuswirtschaft massiv schaden und kommt für Bayern nicht in Frage,“ so der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie hat sich in vollem Umfang bewährt. Er hat in beispielhafter Weise Initiative und Innovation in den Unternehmen befördert und am Ende zu deutlichen Steuermehreinnahmen geführt.“

 

Ziel der Mehrwertsteuersenkung im Jahr 2010 war es, für das Beherbergungsgewerbe zusätzliche finanzielle Spielräume für mehr Investitionen und damit Quelle wirtschaftlichen Wachstums zu schaffen. Das ist gelungen. Zudem sollten Wachstumshemmnisse, insbesondere die Schlechterstellung der deutschen Hotellerie im europäischen Vergleich, schnell und effektiv beseitigt werden. Die europäischen Mitbewerber können mit niedrigen Mehrwertsteuersätzen auftreten. Eine Anhebung in Deutschland wäre völlig kontraproduktiv.

 

„Wer jetzt in Zeiten der abkühlenden Konjunktur das Übernachtungsgewerbe als zentrale Säule der Tourismuswirtschaft beschädigen will, der schadet unserem Land. Anstatt Steuererhöhungen zu diskutieren, sollte der Bund lieber über 7 Prozent Mehrwertsteuer auch für die Gastronomie nachdenken, um dieser wichtigen Branche neuen Schwung zu geben,“ so Aiwanger weiter. Im Übernachtungsgewerbe sind zigtausende neue Arbeitsplätze entstanden, Milliarden Euro in Modernisierungsmaßnahmen investiert worden.

 

Hoteliers in Bayern und in ganz Deutschland nutzten und nutzen auch weiterhin die gewonnenen finanziellen Spielräume für Investitionen in Infrastruktur, Personal und Qualität der Leistungen. Davon profitieren nicht nur Tourismus und Hotellerie, sondern auch der Zulieferbereich und das gesamte wirtschaftliche Umfeld. „Auf einen solchen Wachstumsmotor zu verzichten, kann Deutschland sich nicht leisten. Dies müsste der Bundesfinanzminister eigentlich am besten wissen“, so Aiwanger.

 

Volker Ellerkmann, stv. Pressesprecher
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Pressemitteilung-Nr. 147/19
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