Aiwanger: "Der Freistaat gibt seinen Unternehmen Rückendeckung"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist überzeugt, dass die Unterstützungsleistungen im Freistaat den Unternehmern durch die Coronakrise helfen. "Wir geben Rückendeckung und haben die richtige Dosis aus Transferzahlungen, Krediten und Bürgschaften gewählt. Nun braucht es maßvolle Lockerungsschritte, um der Wirtschaft wieder eine Perspektive zu geben", erklärte Aiwanger.

 

Stand heute (28.4. um 12 Uhr) wurden 1,15 Milliarden Euro Soforthilfe an Soloselbständige, kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter ausgezahlt. Knapp 200.000 Anträge wurden von den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München bearbeitet, mehr 170.000 davon bewilligt. 

 

Zudem hat die LfA Förderbank Bayern im Auftrag der Staatsregierung zielgerichtete und deutliche Produktverbesserungen sowie Verfahrensvereinfachungen bei Krediten und Risikoentlastungen eingeführt, die über die Hausbanken ausgereicht werden:

 

  • Der Corona-Schutzschirmkredit steht für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zur Verfügung. Mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 90% wird er für kleine und größere Mittelständler sowie Freiberufler ausgereicht, die in Folge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Kredit ermöglicht eine äußerst zinsgünstige Finanzierung von bis zu 100% des Vorhabens mit flexiblen Laufzeiten bis 6 Jahre und Tilgungsfreijahren. Bis zum 27. April gingen über 400 Anträge mit einer Kreditantragssumme von rund 97 Millionen Euro ein.
  • Der Universalkredit steht zur Finanzierung von Investitionen, Warenlagern und Betriebsmitteln sowie für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen zur Verfügung. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Haftungsfreistellungssatz von 60% auf 80% angehoben. Bis zum 27. April gingen 168 Anträge mit einer Kreditantragssumme von mehr als 39 Millionen Euro ein.
  • Der Akutkredit kommt vorwiegend mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Konsolidierungen und Umschuldungen zugute. Infolge der Corona-Pandemie wird unabhängig von der Höhe des beantragten Akutkredits auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzeptes verzichtet, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Auswirkungen vorliegen und sie die Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt. Bis zum 27. April gingen 74 Anträge mit einer Kreditantragssumme von rund 17 Millionen Euro ein.
  • Der LfA-Schnellkredit mit einer Haftungsfreistellung von 100% für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter wird ab der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, bis 10 Mitarbeiter sind bis zu 100.000 Euro (jeweils abzüglich der Soforthilfe Corona) möglich. Es wird mit hohen Antragszahlen gerechnet.
  • Daneben wurden 40 LfA-Bürgschaften und Staatsbürgschaften, bei denen die LfA als Mandatar tätig ist, mit einem Bürgschaftsbetrag von über 400 Millionen Euro beantragt.  

 

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

 

 

 

 

 

 


Pressemitteilung-Nr. 103/20
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