MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Bundesregierung bei der Erhöhung der Alkoholsteuer zur Rücksicht auf handwerkliche Betriebe aufgerufen: „Bei einer Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen drohen kleine Brennereien die Leidtragenden zu werden. Durch ihr handwerkliches Können und ihre lange Tradition sind sie tief in der regionalen Identität verwurzelt und prägen die Wirtschaft vor Ort. Sie vertragen keine weiteren Belastungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das Obst vieler ökologisch wertvoller Streuobstwiesen wird von Brennereien verarbeitet und leistet dadurch einen Beitrag zum Erhalt und Pflege der Bäume. Diese Einnahmen könnten wegfallen, wenn kleine Brennereien unter die Räder der großen Steuerpolitik kämen. Man muss immer ganzheitlich denken, wenn man an Steuerschrauben dreht.“
Deshalb fordert der Minister, die bisherige Staffelung und die reduzierten Mengensteuersätze für kleine Brennereien beizubehalten: „Wenn die Erhöhung so kommen sollte, muss die Bundesregierung die Erleichterungen für kleine Brennereien beibehalten. Das erlaubt die EU ausdrücklich. Wir dürfen hier nicht schon wieder über das Ziel hinausschießen.“ Gleiches gelte auch für mittelständische Brauereien, für die ebenfalls an der Staffelung der Biersteuer festgehalten werden solle.
Lenkungssteuern hätten ohnehin nur selten Erfolg, so Aiwanger weiter. „Mein Mittel der Wahl wäre mehr Aufklärung zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Wir brauchen keinen bevormundenden Nanny-Staat, sondern mehr Mut zur Eigenverantwortung.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation der Branche sagte der Minister: „Statt über immer neue Steuern zu sprechen, sollte die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen, endlich Bürokratie abbauen und die Energiepreise senken. Damit wäre kleinen Brennereien schon sehr geholfen.“
Die von der Bundesregierung eingesetzte Gesundheitskommission hat in ihrem Reformvorschlag Ende April eine Verdopplung der Alkoholsteuer auf Spirituosen und andere alkoholhaltige Getränke vorgeschlagen. Der Regelsatz soll bis 2029 von aktuell 13,03 Euro pro Liter Reinalkohol stufenweise auf 26,03 Euro steigen. Die Mengensteuersätze für Abfindungsbrennereien und kleine Verschlussbrennereien betragen aktuell rund 10 beziehungsweise 7 Euro pro Liter Reinalkohol.
Ansprechpartner:
Korbinian Huber
Stv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 269/26

