Aktuelles: Brexit
Die Einigung zum zukünftigen Verhältnis ist da – Wie geht es weiter? Was muss ich tun?
In intensiven Verhandlungen ist es gelungen, das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich umfassend neu zu gestalten. Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Er stellt die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage.
Die Einigung kam gerade noch rechtzeitig, um einen nahtlosen Übergang nach Ablauf der am 31. Dezember 2020 endenden Übergangsphase in einen neuen umfassenden vertraglichen Rahmen zu ermöglichen. Alle 27 Mitgliedstaaten erteilten dem Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung am 29. Dezember 2020 ihre Zustimmung. Damit das Abkommen endgültig in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Die vorläufige Anwendung gibt dem Europäischen Parlament Zeit, das Abkommen zu prüfen. Die EU und das Vereinigte Königreich bleiben auch in Zukunft enge Partner und Freunde. Der Partnerschaftsvertrag bildet hierfür eine hervorragende Grundlage.
Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen begründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Eine solche Partnerschaft braucht aber auch gerechte Rahmenbedingungen. Deshalb haben beide Seiten weitreichende Regelungen vereinbart, um fairen Wettbewerb zu garantieren. Dies betrifft den Bereich der Staatlichen Beihilfen ebenso wie Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich. Die genauen Bestimmungen, die nun ab 1. Januar 2021 – zunächst vorläufig - gelten, können Sie im Einzelnen auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien sowie der Europäischen Kommission einsehen. Einen kurzen tabellarischen Überblick finden Sie auch hier.
Bis zum 31. Dezember 2020 galt die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase, in der sich erst einmal für Unternehmen sowie Bürger im Verhältnis Vereinigtes Königreich und EU nichts geändert hatte. Die Übergangsphase hat damit u. a. den Unternehmen Zeit gegeben, sich auf das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der EU-Zollunion vorzubereiten. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nun nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Damit wandelt sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend – auch unabhängig vom neuen Partnerschaftsabkommen. Unternehmen (ebenso wie die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sowie die Bürger) müssen sich daher in jedem Fall auf die Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten.
Eine Übersicht über die – unabhängig von den Vertragsverhandlungen – eintretenden Änderungen hatte die Europäische Kommission am 9. Juli 2020 in einer Mitteilung ('readiness communication') veröffentlicht. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Veränderungen (zum Beispiel Reisen, Zollregelungen, Datenschutzrecht, Industrieprodukte, Chemikalien etc.) können den fast 100 sektorspezifischen Vorbereitungsmitteilungen an Interessenträger ('readiness notices') entnommen werden und sollen die öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich vorzubereiten.
Wo bekomme ich Informationen und Hilfestellungen?
Einen Überblick über die zahlreichen Informationsangebote insbesondere für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
- Brexit-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Tel: 089 2162-2100 (Mo. - Do.: 07.30 - 17.00 Uhr, Fr.: 07.30 - 16.00 Uhr),
E-Mail: brexit-info@stmwi.bayern.de
- Brexit-Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel: 030 34060-6561,
E-Mail: brexit@buergerservice.bund.de
- Brexit-Hotline der EU-Kommission (in jeder EU-Amtssprache)
Europe Direct Call Centre:
Tel: 00 800 67891011 (kostenfrei aus den EU-Mitgliedstaaten)
oder aus Deutschland: 0615 12749028
Per E-Mail über das Kontaktformular
Bitte beachten Sie jedoch, dass weder das BMWi noch das StMWi eine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Nutzen Sie zur Vorbereitung das vielfältige Informationsangebot und auch die Informationsveranstaltungen und das Beratungsangebot der Kammern und Verbände.
Praxisrelevante Handlungsempfehlungen und Leitfäden zu unternehmensrelevanten Themen rund um den Brexit erhalten Sie auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Zum Thema Brexit – Warenverkehr und Zoll erhalten Sie aktuelle Informationen hier.
Ihre Ansprechpartner bei den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern, bei Bayern Handwerk International und bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw):
IHK für München und Oberbayern
IHK für München und Oberbayern
Taskforce mit unterschiedlichen Mitarbeiterzuständigkeiten:
- Alexander Lau, Jessica de Pleitez: Allgemeine Brexit-Fragen, Tel: +49 89 5116-1110
- Johanna Wegner, Klaus Pelz: Beratung zu Brexit und Zoll / Warenverkehr, Tel: +49 89 5116-1110
- Marie-Louise Seifert: Beratung zu Brexit und Transport & Logistik, Tel: +49 89 5116-1110
- Ina Knausenberger: Fragen zu Brexit und Dienstleitungsverkehr, Tel: +49 89 5116-1110
- Joachim Linke: Beratung zu Brexit und Finanzdienstleistungen & Wechselkurs, Tel: +49 89 5116-1110
- Petra Busse: Beratung zu Brexit und Gesellschaftsrecht (Niederlassungen, Ltd., etc.), Tel: +49 89 5116-1110
- Rita Bottler: Beratung zu Brexit und Datenschutz, Tel: +49 89 5116-1110
- Martin Clemens: Fragen zu Brexit und Steuern Allgemein, Tel: +49 89 5116-1110
- Allgemeine Mail-Hotline: brexit@muenchen.ihk.de
IHK Schwaben
Axel Sir, Tel: + 49 821 3162-251, Mail: axel.sir@schwaben.ihk.de
IHK Regensburg für Oberpfalz und Kelheim
IHK Regensburg für Oberpfalz und Kelheim
Markus Huber, Tel: +49 941 5694-314, Mail: huberm@regensburg.ihk.de
IHK für Niederbayern in Passau
IHK für Niederbayern in Passau
Peter Sonnleitner, Tel: +49 851 507-245, Mail: peter.sonnleitner@passau.ihk.de
IHK Nürnberg für Mittelfranken
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Rainulf Pichler, Tel: +49 911 1335-395, Mail: rainulf.pichler@nuernberg.ihk.de
IHK Aschaffenburg
Ursula Müller, Tel: +49 6021 880-113, Mail: mueller@aschaffenburg.ihk.de
IHK zu Coburg
Elisabeth Löhr, Tel: +49 9561 7426-14, Mail: elisabeth.loehr@coburg.ihk.de
IHK für Oberfranken Bayreuth
Katrin Taepke, Tel: +49 921 886-462, Mail: taepke@bayreuth.ihk.de
IHK Würzburg-Schweinfurt
- Dominik Klein, Tel: +49 931 4194-309, Mail: dominik.klein@wuerzburg.ihk.de
- Sonja Scheuermann, Tel: +49 931 4194-325, Mail: sonja.scheuermann@wuerzburg.ihk.de
- Marika Gößwein, Tel: +49 931 4194-274, Mail: marika.goesswein@wuerzburg.ihk.de
Bayern Handwerk International
Karin Mai, Tel: +49 911 586856-22, Mail: k.mai@bh-international.de
(Ansprechpartnerin für die Kammerbezirke Mittelfranken, Unterfranken und Oberfranken)
HWK für München und Oberbayern
HWK für München und Oberbayern
- Barbara Peinel, Tel: +49 89 5119-256, Mail: barbara.peinel@hwk-muenchen.de
- Sabine Wimbauer, Tel: + 49 89 5119-358, Mail: sabine.wimbauer@hwk-muenchen.de
HWK für Schwaben
Christa Kunz, Tel: +49 821 3259-1514, Mail: christa.kunz@hwk-schwaben.de
HWK Niederbayern-Oberpfalz
HWK Niederbayern-Oberpfalz PAGE
Katharina Wierer, Tel: +49 941 7965-217, Mail: katharina.wierer@hwkno.de
HWK Mittelfranken
Karin Mai, Tel: +49 911 586856-22, Mail: k.mai@bh-international.de
HWK für Unterfranken
Karin Mai, Tel: +49 911 586856-22, Mail: k.mai@bh-international.de
HKW für Oberfranken
Karin Mai, Tel: +49 911 586856-22, Mail: k.mai@bh-international.de
vbw
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
Informationen zum Stand des Brexit, Zollangelegenheiten, grenzüberschreitenden Personaleinsatz (Entsenderecht, Aufenthaltsrecht), Arbeitnehmerdatenschutz und Handels- und Gesellschaftsrecht bekommen Sie unter der Telefonnummer 089-551 78-581.
Brexit Hotline
Das StMWi hat eine Service-Hotline für Fragen rund um den Brexit eingerichtet.
Sie erreichen diese per E-Mail unter brexit-info@stmwi.bayern.de und telefonisch unter
089 2162-2100 (Mo.–Do.: 07:30–17:00 Uhr, Fr.: 07:30–16:00 Uhr).
Bitte beachten Sie: Die Brexit-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Auskünfte.