Brexit

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen ‎geeinigt, das am 1. Mai 2021 förmlich in Kraft getreten ist. Und dennoch stellt der Brexit die Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Denn obwohl es ein Abkommen gibt, ist das Vereinigte Königreich nun ein Drittland und in vielen Bereichen muss mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand kalkuliert werden.

Die Einigung zum zukünftigen Verhältnis ist da –

Wie geht es weiter? Was muss ich tun?

In intensiven Verhandlungen ist es gelungen, das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich umfassend neu zu gestalten. Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat am 1. Mai 2021 förmlich in Kraft. Er stellt die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage.

Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen begründet u.a. eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Eine solche Partnerschaft braucht aber auch gerechte Rahmenbedingungen. Deshalb haben beide Seiten weitreichende Regelungen vereinbart, um fairen Wettbewerb zu garantieren. Dies betrifft den Bereich der Staatlichen Beihilfen ebenso wie Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich. Die genauen Bestimmungen, die nun gelten, können Sie im Einzelnen auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien sowie der Europäischen Kommission einsehen. Einen kurzen tabellarischen Überblick finden Sie auch hier.

Bis zum 31. Dezember 2020 galt die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase, in der sich erst einmal für Unternehmen sowie Bürger im Verhältnis Vereinigtes Königreich und EU nichts geändert hatte. Die Übergangsphase hat damit u.a. den Unternehmen Zeit gegeben, sich auf das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der EU-Zollunion vorzubereiten. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nun nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Damit wandelt sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend – auch unabhängig vom neuen Partnerschaftsabkommen. Unternehmen (ebenso wie die EU-Kommission und die EU-Mitglied­staaten sowie die Bürger) müssen sich daher in jedem Fall auf die Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten.

Eine Übersicht über die – unabhängig von den Vertragsverhandlungen – eintretenden Änderungen hatte die Europäische Kommission am 9. Juli 2020 in einer Mitteilung ('readiness communication') veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Veränderungen (zum Beispiel Reisen, Zollregelungen, Datenschutzrecht, Industrieprodukte, Chemikalien etc.) können den fast 100 sektorspezifischen Vorbereitungsmitteilungen an Interessenträger ('readiness notices') entnommen werden und sollen die öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich vorzubereiten.

Wo bekomme ich Informationen und Hilfestellungen?

Einen Überblick über die Informations­angebote insbesondere für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert umfassend über die Folgen des Brexit. Hier finden Sie unter anderem Informationen zu den Themen Warenverkehr, Erbringung von Dienstleistungen, Gesellschaftsrecht, Datenschutz und Rechte des Geistigen Eigentums.

Bitte beachten Sie, dass das Bundeswirtschaftsministerium und das Bayerische Wirtschaftsministerium keine Rechts­beratung vornehmen dürfen.

Brexit-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
Tel: 089 2162-2100
Mo. - Do.: 07.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 07.30 - 16.00 Uhr
E-Mail

Brexit-Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
Tel: 030 34060-6561,
E-Mail

Brexit-Hotline der EU-Kommission
(in jeder EU-Amtssprache)
Europe Direct Call Centre:
Tel: 00 800 67891011
(kostenfrei aus den EU-Mitgliedstaaten)
oder aus Deutschland: 0615 12749028
Kontaktformular

Praxisrelevante Handlungsempfehlungen und Leitfäden zu unternehmensrelevanten Themen rund um den Brexit erhalten Sie auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Zum Thema Brexit – Warenverkehr und Zoll erhalten Sie aktuelle Informationen hier.

Nutzen Sie zur Vorbereitung das vielfältige Informationsangebot und auch die Informationsveranstaltungen und das Beratungsangebot der Kammern und Verbände.

Ihre Ansprechpartner bei den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern, bei Bayern Handwerk International und bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw):