Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger fordert dringend Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zur Biomasseverordnung: „Energieholz muss für die Wärme- und Energiewende eingesetzt werden dürfen, wenn es schon bei uns ausreichend zur Verfügung steht. Holz, das für die Herstellung von Papier und Zellstoff zwar grundsätzlich geeignet ist, aufgrund von Angebot und Nachfrage jedoch faktisch nicht eingesetzt wird, darf nicht durch staatliche Vorgaben von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden. Die Konsequenz der im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen wäre, dass das Holz im Wald verrottet und nicht dazu beiträgt, Öl und Gas zu verdrängen.“
In den kommenden Jahrzehnten werden aufgrund des Waldumbaus ausreichende Mengen vorhanden sein. Gerade Bayern als Wald- und Holzland kann Energieholz für die Wärme- und Energiewende nutzen. In einem Schreiben an Bundesministerin Reiche setzt sich Aiwanger für deutliche Nachbesserungen ein. „Wir fordern, dass jeder Waldbesitzer für die klassischen Energieholzsortimente marktorientiert entscheiden kann. Wir dürfen nicht wieder EU-Vorgaben übererfüllen! Die Bundesregierung muss daher dringend die Verordnung anpassen und die Wald- und Marktbedingungen für Energieholzsortimente berücksichtigen.“
Die Biomasseverordnung regelt, welche Biomasse in Anlagen zur Stromerzeugung eingesetzt werden darf, damit eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich ist. Es ist zu erwarten, dass weitere Gesetze und Förderprogramme - auch betreffend Wärmeerzeugung aus Biomasse - auf die Biomasseverordnung Bezug nehmen. Mit dem aktuellen Entwurf sollen die Vorgaben der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Holzenergie ist eine tragende Säule der Wärmewende in Bayern und Deutschland. Feste Biomasse, insbesondere Energieholz, trägt in Bayern rund 20 Prozent zur Wärmebereitstellung und rund zwei Prozent zur Stromerzeugung bei.
Ansprechpartnerin:
Tanja Gabler
Stv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 290/26

