MÜNCHEN Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG/Meister-BAföG) bleibt aus Sicht des Bayerischen Wirtschaftsministeriums hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Wichtige Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und zur Vereinfachung der Verfahren wurden bislang nicht berücksichtigt.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir brauchen unsere jungen Meister dringender denn je. Und sie brauchen unsere Unterstützung, um ihren Berufsweg finanzieren zu können. Die Lebenshaltungskosten, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Gleichzeitig verändern Digitalisierung und Künstliche Intelligenz die Anforderungen an die berufliche Bildung grundlegend. Wenn wir auch künftig genügend Fachkräfte zu Meistern weiterqualifizieren wollen, müssen die Förderbedingungen an die Realität angepasst werden. Der aktuelle Entwurf des Bundes wird diesem Anspruch nicht gerecht. Der Bund darf die nötigen Reformen beim Meister-BAföG nicht verschlafen.“
Der Gesetzentwurf berücksichtigt zwar steigende Lehrgangs-, Prüfungs- und Materialkosten. Zentrale angekündigte Reformen fehlen jedoch weiterhin – insbesondere bei der besseren Unterstützung von Teilzeitfortbildungen, der Förderung weiterer Aufstiegsfortbildungen auf gleicher Stufe sowie beim Abbau bürokratischer Hürden.
Die geplanten Änderungen beim Meister-BAföG sollen zum 1. August 2027 in Kraft treten. Bayern wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent für bessere Rahmenbedingungen in der beruflichen Bildung einsetzen.
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 238/26

