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Aiwanger: "Kurorte und Heilbäder nicht durch Umsatzsteuernachzahlungen belasten"

 

MÜNCHEN  Kurorte und Heilbäder sollen Umsatzsteuer für Investitionen in öffentliche Kureinrichtungen nicht nachzahlen müssen. Das fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. "Kurorte und Heilbäder sind eine wichtige Stütze in der Gesundheitsversorgung, ein bedeutender Sektor im Bayerntourismus und ein Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum", so Aiwanger. "Die Corona-Pandemie hat diese oft finanzschwachen Kommunen hart getroffen. Wenn die Gemeinden jetzt rückwirkend ab 2018 noch Umsatzsteuer nachzahlen müssen, fehlten ihnen die Mittel, sich für die Zukunft attraktiv aufzustellen. Deshalb appelliere ich an den Bundesfinanz- und den Bundeswirtschaftsminister: Verzichten Sie auf rückwirkende Zahlungen oder setzen Sie diese längerfristig aus." Zu den öffentlichen Kureinrichtungen zählen beispielsweise Parks und Plätze, Wanderwege, Loipen und Kurhäuser.

 

Bereits 2017 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kurortgemeinden für Investitionen in öffentliche Kureinrichtungen entgegen bisheriger Auffassung keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Dieses Urteil hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18. Januar 2021 umgesetzt. Aiwanger: "Es muss jetzt darum gehen, die Kurorte und Heilbäder für die Zukunft zu stärken und nicht mit zusätzlichen Belastungen den erhofften Aufschwung zu erschweren." Die Rückzahlungspflicht kann bereits bei kleinen Kommunen nach ersten Schätzungen Zahlungsverpflichtungen in Millionenhöhe bedeuten. 

 

Kurorte und Heilbäder sind ein wichtiges Segment im bayerischen Tourismus - im vergangenen Jahr fand mit 27 Prozent mehr als jede vierte Übernachtung dort statt. Und sie sind als Destinationen bei den Gästen beliebt: Unter den Top-10-Gemeinden mit den meisten Übernachtungen in Bayern waren sechs Kurorte und Heilbäder.

 

 

Ansprechpartnerin:

Tanja Gabler

Stv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 109/22

 

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