Start Transnational
Bayerische Antragsteller werden verstärkt in ihrer Antragsphase im Rahmen der Interreg B-Programme „Alpine Space“, „Danube Region“, „Central Europe“, „North-West Europe“ und „Interreg Europe“ unterstützt. So werden die Aussichten auf den Erfolg von Projektanträgen erhöht und die europäische Zusammenarbeit nachhaltig gefördert.
Fördergegenstand
- Inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne;
- Aufbau einer guten Partnerschaft mit den potenziellen Projektpartnern in angemessenem Umfang aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit und
- Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen.
Zuwendungsempfänger
- Antragsberechtigt sind alle, die nach dem jeweiligen Interreg-Förderprogramm (Alpine Space, Danube Region, Central Europe und North-West Europe, Interreg Europe) antragsberechtigt sind und ihren Sitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben; darin eingeschlossen sind sowohl Unternehmen als auch Kommunen.
- Nicht antragsberechtigt sind Dritte, die Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.
Förderhöhe und Fördersatz
- Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 30.000 Euro.
- Der Fördersatz beträgt zwischen 60 Prozent und 90 Prozent (Förderrichtlinie „Start Transnational“).
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Nutzung des Antragsformulars;
- Persönliche Beratung des Antragstellers durch das zuständige Referat im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Danube Region, Central Europe, North-West Europe, Interreg Europe) bzw. im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Alpine Space) sowie der jeweiligen Nationalen Kontaktstelle (falls vorhanden);
- Keine weitere Förderung des Fördergegenstand durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der EU;
- Gesicherte Kofinanzierung (Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung).
Für eine detaillierte Übersicht wird auf die Förderrichtlinie „Start Transnational“ verwiesen.
Grundlagen der Förderung
Förderrichtlinie „Start Transnational“ (StartTransR) vom 18. November 2024 (BayMBl. Nr. 604).
Formular und Hinweise zur Förderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P): VV-BayHO: Anlage 2 zu Art. 44 BayHO (ANBest-P) (VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K): VV-BayHO: Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K) (VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO)
Allgemeiner Hinweis
Die Anschubförderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Unter Umständen kann deshalb ein Zuwendungsantrag wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.