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Staatspreis für bayerische Kreativorte

Bewerbungen für den Staatspreis für bayerische Kreativorte 2026 können im Zeitraum vom 15.01.2026 bis 31.03.2026 unter Staatspreis für bayerische Kreativorte eingereicht werden.

Kreativität braucht inspirierende Orte zum Arbeiten, zur Kommunikation und Interaktion. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat daher den Staatspreis für bayerische Kreativorte ausgelobt, um Orte zu prämieren, in denen sich Kultur- und Kreativschaffende treffen, schöpferisch tätig sind, (wirtschaftlich) zusammenarbeiten, Veranstaltungen für die Branche durchführen oder Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellen.

Bewerbungen für den Staatspreis für bayerische Kreativorte 2026 können im Zeitraum vom 15.01.2026 bis 31.03.2026 unter Staatspreis für bayerische Kreativorte eingereicht werden. Gegenüber den letzten beiden Durchgängen werden die Preisgelder für die drei Preise auf insgesamt 60.000 Euro verdoppelt. Den undotierten Sonderpreis für kommunales Engagement soll es erneut geben.

Die Auswahl der prämierten Orte soll verdeutlichen, dass die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in Metropolregionen als auch in Kleinstädten und im ländlichen Raum von großer Bedeutung ist – schließlich leisten Kreativorte einen wichtigen Beitrag zur (Wieder-) Belebung der Ortszentren, zur Aufwertung der Quartiere und zur Stärkung des ländlichen Raums. Die Auszeichnung selbst strahlt weit über die eigenen Grenzen hinaus. Sie ehrt die Arbeit der bayerischen Kreativorte, deren positive Wirkung auf die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und die wichtige Rolle der Kreativorte in der Gestaltung der Zukunft Bayerns.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine sehr heterogene Branche und setzt sich aus elf Teilmärkten zusammen, wie z. B. der Designwirtschaft, dem Architektur-, Musik-, und Kunstmarkt oder dem Markt für Darstellende Künste.

Lesen Sie hier Informationen zu den bisherigen Gewinnern des Staatspreises für bayerische Kreativorte, die zuletzt im November 2024 im Rahmen einer feierlichen Verleihung durch den Bayerischen Wirtschaftsstaatssekretär Tobias Gotthardt ausgezeichnet wurden.

Folgende Voraussetzungen sollte ein „Kreativort“ erfüllen:

  • Der Ort befindet sich in Bayern.
  • Der Ort bietet eine Infrastruktur, die als Basis kultur- und kreativwirtschaftlichen Schaffens dienen kann.
  • Der Ort ist Impulsgeber für die Unternehmen der lokalen Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Der Ort leistet einen Beitrag zur (Wieder-)Belebung der Ortszentren, zur Aufwertung der Quartiere und/oder zur Stärkung des ländlichen Raums.
  • Der Ort ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. (Es ist zulässig, wenn die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft besteht, wenn diese jedem offensteht, der relevante Kriterien erfüllt (z. B. Zugehörigkeit zur Kultur- und Kreativwirtschaft). Firmeninterne Orte sind jedoch ausgeschlossen.)
  • Der Ort kann sowohl feststehend als auch flüchtig (temporär/mobil) sein, sofern das Flüchtige erkennbar Teil eines strukturierten Konzepts ist.
  • Vorschlagsberechtigt sind ebenfalls Drittbewerbende, wenn die Bewerbung nachträglich von den Kreativortbetreibenden bestätigt wird. Ausgezeichnet wird immer der Kreativort selbst.

Der Staatspreis für bayerische Kreativorte wird von bayern kreativ – Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums betreut.