Energieförderung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente.

Wegweiser für Energieprojekte in Bayern

Diese Broschüre ist eine praktische Orientierungshilfe und unterstützt zielgerecht die einzelnen Akteure, damit das Team Energiewende Bayern…

Stand: Dezember 2023

10.000-Häuser-Programm

Um die dezentrale Energiewende zu unterstützen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen, hatte die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt. Die Antragsmöglichkeit für den Programmteil „PV-Speicher-Programm“ wurde im April 2022 beendet, nachdem das Ziel von 100.000 Förderanträgen erreicht und die Finanzmittel ausgeschöpft waren. Die zahlreichen beantragten Projekte befinden sich damit in der Phase ihrer praktischen Umsetzung. Bereits zuvor waren die früheren Programmteile HeizungstauschPlus und EnergieSystemHaus erfolgreich abgeschlossen worden. 
Die Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein-und Zweifamilienhäusern wurden durch das Programm motiviert, den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrer Energieversorgung zu erhöhen und die eigenen Energiekosten zu reduzieren.

Hier finden Sie alle Informationen zum 10.000-Häuser-Programm.

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Das Bayerische Energieforschungsprogramm soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Damit sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden.

Alle Informationen rund um das Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des Projektträger Jülich.

BioWärme Bayern

Mit dem Förderprogramm "BioWärme Bayern" werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze gefördert. Förderanträge können ab sofort beim TFZ (Förderzentrum Biomasse am Technologie- und Förderzentrum) eingereicht werden.

Fördergegenstand

Die neue Richtlinie BioWärme Bayern ist in zwei Förderbereiche, die sich hinsichtlich Fördervoraussetzungen und Förderauflagen unterscheiden, gegliedert. Zudem können zugehörige energieeffiziente Wärmenetze gefördert werden, sofern die Wärme zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und/oder aus Abwärme im Sinne der Richtlinie BioWärme Bayern stammt.

  1. Neuinvestition in ein automatisch beschicktes Biomasseheizwerk (z. B. Hackschnitzelheizung, Pelletheizung) mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt. Neu: Fördermöglichkeit des zugehörigen Wärmenetzes (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen). Merkblätter und Antragsunterlagen (Biomasseheizwerke ab 60 kW)
  2.  Neuinvestition in automatisch beschickte Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte). Der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie bzw. Umweltwärme an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung muss dabei mindestens zehn Prozent betragen. Neu: Fördermöglichkeit des zugehörigen Wärmenetzes (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen). Merkblätter und Antragsunterlagen (Biomasseheizwerke ab 60 kW in Kombination mit mindestens 10 % Abwärme/solarer Wärme/Umweltwärme)

Hinweise zur Antragstellung:

  • Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag)
  • Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden
  • Die Förderung eines zugehörigen Wärmenetzes erfolgt als De-minimis-Beihilfe
  • Weitere Hinweise zur Förderung und zu antragsberechtigten Personen/Einrichtungen finden Sie auf der Seite des TFZ (Förderzentrum Biomasse am Technologie- und Förderzentrum).

Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Bei kommunalen Energienutzungsplänen geht es um eine Planungsgrundlage für künftige Energieversorgungsmöglichkeiten einer oder mehrerer Kommunen. Energiekonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen.

Aufgrund des zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) erfolgt der Fördervollzug im kommunalen Bereich unter Modifikationen. Dieses Gesetz hat die flächendeckende Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung zum Gegenstand. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie trifft aktuell die nötigen Vorbereitungen, um die Landespflicht gem. WPG umzusetzen mit dem Ziel, den Gemeinden in Bayern die Rolle als planungsverantwortlichen Stelle zu übertragen.

Wir möchten die Gemeinden in Bayern bestmöglich auf die kommende Aufgabe der Wärmeplanung vorbereiten und prüfen in diesem Zusammenhang, inwieweit das Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne (ENP) zur Vorbereitung der Wärmeplanung genutzt werden kann, ohne den eigentlichen Wärmeplanungsinhalten vorzugreifen. Sobald ein entsprechender Förderansatz abschließend geprüft ist, wird hierüber zeitnah informiert.

Um den neuen gesetzlich geregelten Pflichten zur kommunalen Wärmeplanung durch das Förderprogramm nicht vorzugreifen und dadurch bedingte unnötige Ineffizienzen zu vermeiden, erfolgt der Vollzug des Förderprogramms ab 1. Januar 2024 im Übrigen auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinien einheitlich unter folgender Maßgabe:

  1. Grundsätzlich erfolgt keine Förderung kommunaler Wärmepläne bzw. von Konzepten mit integriertem Wärmeplan oder von Untersuchungsschritten, welche gleichzeitig Bestandteil der Wärmeplanung nach WPG sein werden. Sollten hiervon Ausnahmen in begründeten Härtefällen nötig werden, wird hierüber einheitlich informiert.
  2. Sämtliche Konzepte und Konzeptinhalte des Förderprogramms ohne Bezug zur Wärmeplanung bleiben weiterhin verfügbar.

Seit Januar 2024 steht die Neuauflage des Unterstützungstools ENPOnline zur Verfügung. Hiermit können Leistungsbeschreibungen für die förderfähigen Konzepte standardisiert und unbürokratisch onlinebasiert zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden wichtige Informationen rund um das Förderprogramm zur Verfügung gestellt, um den Zugang zu den Themen und die Förderung zu erleichtern.

Mit einem neu konzipierten inhaltlichen Fokus auf Tiefengeothermie-Projekte leisten betriebliche Energiekonzepte künftig auch einen Beitrag zur Erschließung bisher ungenutzter Potenziale der Tiefengeothermie. Bayern verfügt mit den Malmkarbonaten über eine der größten zusammenhängenden hydrothermalen Geothermielagerstätten Westeuropas, die ein großes Maß noch ungenutzter Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung aufweist. Diese stetig verfügbare und heimische erneuerbare Energiequelle kann über Fernwärmeleitungen zur weiteren Dekarbonisierung des Wärmesektors beitragen. Die neue Konzeptkategorie bietet an einer entsprechenden Investition interessierten Unternehmen in Bayern bereits in einem sehr frühen Stadium eine konzeptionelle Unterstützung, indem erste Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Erschließung der Tiefengeothermie durch fachkundige Dritte erarbeitet und aufgezeigt werden. Die Einbindung weiterer regionaler Akteure ist Teil dieser anfänglichen Koordinierungsarbeit. Die Tiefengeothermie-Konzepte schließen mit einer Maßnahmenempfehlung und mit einer Prüfung weitere Fördermöglichkeiten. Auf einen möglichen Übergang von Tiefengeothermieprojekten in die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. Der zuständige Projektträger Bayern Innovativ GmbH berät gerne über Einzelheiten.

Grundlegende Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Konditionen sind in der Richtlinie zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen geregelt.

Eine ausführliche Beschreibung der unterschiedlichen Konzeptarten und der einzelnen Antragsvoraussetzungen samt Hintergründe und weiterführender Informationen finden Sie in den Merkblättern zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen in einer Kurzfassung und Langfassung. Diese Handreichungen erläutern Zusammenhänge und wichtige Antragsanforderungen und dient damit als Hilfestellung für das Antragsverfahren.

Energiecoaching_Plus

Das Projekt Energiecoaching_Plus unterstützt kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende mit projektbezogener Beratung durch einen von den Bezirksregierungen beauftragten Energiecoach (Energiefachmann). Unterstützt werden neben einer Initialberatung auch schwerpunktbezogene Aktivitäten, z.B. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Energie, Beratung bei der energetischen Sanierung und Optimierung kommunaler Liegenschaften, Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements oder die Schulung von Gebäudeverantwortlichen. Die Gemeinden können mit dem Energiecoach im Einzelfall auch andere schwerpunktbezogene Aktivitäten vereinbaren.

Kommunale Energiewirte

Die Qualifizierung zum/zur kommunalen Energiewirt/-in (BVS) ist ein Weiterbildungsangebot der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) für die Bereiche Energieversorgung, Energieeinsparung und Energieeffizienz. Sie richtet sich an kommunale Mitarbeiter oder Entscheidungsträger. Die Qualifizierung soll den Mitarbeitern der Kommunen Kompetenzen vermitteln, um die Energiewende auf kommunaler Ebene zu strukturieren und effizient umzusetzen.

Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern

Mit dem Förderprogramm soll der Aufbau von kommunal getragenen Energieagenturen in möglichst allen 18 bayerischen Planungsregionen unterstützt werden.

Antragsstellen: Bezirksregierungen

Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern

Infrakredit Energie

Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Förderbank Bayern Kommunen eine langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert.

Merkblatt Infrakredit Energie

Infrakredit Kommunal

Mit dem Infrakredit Kommunal steht Kommunen u.a. für  Maßnahmen der allgemeinen Energieeinsparung und der Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind, eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung:

Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW refinanziert und von der LfA Förderbank zinsverbilligt.

Merkblatt Infrakredit Kommunal

Energiekredite

Die LfA Förderbank Bayern fördert mit dem Energiekredit und dem Energiekredit Plus kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Bayern, die in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparung investieren.

Der Energiekredit und der Energiekredit Plus werden aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert.

Richtlinien Bayerisches Energiekreditprogramm

Merkblatt Energiekredite

Energiekredit Gebäude

Mit dem Energiekredit Gebäude unterstützt die LfA Förderbank Bayern kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor investieren. Neben der eigentlichen Investition an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen können auch damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert werden. Das Kreditprodukt baut auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf und setzt daher voraus, dass das Vorhaben eine Zuschussförderung (Investitionszuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss) im Rahmen der BEG-Förderung für Nichtwohngebäude oder Einzelmaßnahmen erhält.

Der Energiekredit Gebäude wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt.

Merkblatt Energiekredit Gebäude

LfA-Förderberatung: 0800 21 24 24-0

Energiekredit Regenerativ

Mit den beiden neuen Förderdarlehen Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus unterstützt die LfA Förderbank Bayern jetzt auch bei Investitionen zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie zur Speicherung dieser Energien. Finanziert werden auch Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und –angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende.

Der Energiekredit Regenerativ wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ refinanziert.

Merkblatt Energiekredit und Energiekredit Regenerativ Plus

Förderprogramm Wasserkraftanlagen

Das bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt ab 1. Oktober 2021 die umweltverträgliche Modernisierung und den Ausbau von Wasserkraftanlagen mit einem Förderprogramm. Vor allem bei kleinen Wasserkraftanlagen kann trotz einer EEG-Förderung ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz für umfassende Maßnahmen notwendig sein.

Neben bestehenden Anlagen werden auch die Sanierung und Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Anlagen und die Optimierung von Standorten durch Ersatzneubauten gefördert. Soweit eine wasserrechtliche Zulassung für das Vorhaben erforderlich ist, muss diese bei der Antragstellung vorliegen. Förderfähig sind auch Standorte beim Nachweis eingetragener Altrechte.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm, im Eckpunktepapier zum Förderprogramm sowie ab Beginn des Programms beim Projektträger Bayern.

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe  der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Endenergieverbrauchs verbunden ist.

Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:

  • technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden

Die Förderung erfolgt 100 % aus EFRE-Mitteln.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRFbzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Sonderprogramm.

Weitere Förderprogramme

Förderprogramme des Freistaats Bayern

Der Energie-Atlas Bayern bietet einen aktuellen Überblick über weitere bayerische Förderprogramme und Beratungsangebote.

Förderprogramme des Bundes

Einen Überblick über die derzeit gültigen Förderprogramme des Bundes erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie bei der KfW Bankengruppe. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet ebenfalls eine Übersicht aktueller Förderprogramme.