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Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung in Bayern fest. Es stellt Spielregeln dafür auf, wo im begrenzten Raum welche Nutzungen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

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Landesentwicklung in Bayern

Mit dem Landesentwicklungsprogramm schnüren wir ein kraftvolles Paket, das die zentralen Herausforderungen unserer Zeit aufgreift. Erfahren Sie mehr zu den Aufgaben, der Organisation und den Instrumenten der Landesentwicklung in Bayern.

Beteiligung benachbarter Planungsräume                   

Beschleunigungsgebiete für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Oberösterreich

SUP, RED-III-Beschleunigungsgebiete in Oberösterreich; Einbeziehung der Öffentlichkeit

Das Österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat die benachbarten Planungsräume an der geplanten Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Oberösterreich beteiligt. 

Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes werden der Planentwurf und der Umweltbericht in der Zeit vom 16. Oktober 2025 bis 14. November 2025 während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei den höheren Landesplanungsbehörden der Regierung von Oberbayern (Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 5418) sowie der Regierung von Niederbayern (Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Raum E 11 G, Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer 0871/808-1350) ausgelegt. Auch ist der Planentwurf im genannten Zeitraum hier abrufbar.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 14. November 2025. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Aufgaben des LEP

Seit über 40 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

Das LEP hat zur Aufgabe:

  • die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,
  • vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,
  • alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,
  • Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.

Vergangene Verordnungen des LEP