Wissenswertes zu Elementarschadenversicherungen

Ist Ihr Gebäude in einer Elementarschadenversicherung versicherbar? Ist Ihr Wohnort "gefährlich genug", damit sich eine solche Versicherung lohnt? Was können Sie vorsorglich tun, um sich gegen Elementarschäden zu schützen?

Versicherbar?

Wie ein Gebäude in der Elementarschadenversicherung versicherbar ist, hängt vor allem von dem Hochwasserrisiko seines Standortes ab. Hierzu hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit Hilfe von Überschwemmungsdaten der Wasserwirtschaftsämter das computergestützte Zonierungssystem ZÜRS (ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) entwickelt. Heute ist nahezu jedes Gebäude in Deutschland in eine von vier Gefährdungsklassen (GK) eingestuft:

  • GK 4: hohe Wahrscheinlichkeit (einmal alle 10 Jahre oder öfter ein Hochwasser)
  • GK 3: mittlere Wahrscheinlichkeit (einmal alle 10 bis 100 Jahre ein Hochwasser)
  • GK 2: niedrige Wahrscheinlichkeit (einmal alle 100 bis 200 Jahre ein Hochwasser)
  • GK 1: sehr geringe Wahrscheinlichkeit (einmal alle 200 Jahre oder seltener ein Hochwasser)

Zusätzlich wurde eine Bachzone festgelegt, die sich als Zone von jeweils 100 Metern entlang von kleinen Fließgewässern erstreckt. Liegt eine Adresse innerhalb dieser Zone, gibt ZÜRS diese Information zusätzlich zur Gefährdungsklasse an. In der Zone GK 1 liegen in Bayern etwa 90,9 Prozent der Adressen, in GK 2 etwa 6,3 Prozent der Adressen. Nur etwa 1,4 Prozent der Adressen liegen jeweils in den Zonen 3 und 4.

Viele Versicherungsunternehmen verwenden ZÜRS, um die Kosten einer Elementarschadenversicherung für die einzelnen Gebäude risikogerecht kalkulieren zu können und/oder über die jeweilige Gefährdung hinsichtlich einer Überschwemmung zu entscheiden. Um herauszufinden, in welcher Zone sich Ihr Gebäude befindet und zu welchen Konditionen es versicherbar ist, müssen Sie sich an ein Versicherungsunternehmen wenden.

Da ZÜRS lediglich Aussagen zur Überschwemmungsgefährdung infolge Hochwasser (Ausuferung von Gewässern) trifft, lässt sich eine Gefährdung durch die anderen Elementargefahren zum Beispiel Starkregen oder Schneedruck, aus ZÜRS nicht ableiten. Die Risikoprüfung der Versicherungsunternehmen umfasst daher in der Regel auch weitere Faktoren, zum Beispiel ob ein Objekt schon einmal von einem Elementarschaden betroffen war. Auch dies kann entscheidend dafür sein, ob ein Objekt Versicherungsschutz erhält oder nicht - unabhängig davon, in welcher ZÜRS-Zone sich das Objekt befindet.

Warum sind nicht alle Gebäude bei jedem Versicherungsunternehmen gegen Hochwasser versicherbar?

Nach Angaben der Versicherungsbranche sind praktisch alle Gebäude in Bayern versicherbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Versicherer jedes Gebäude in Bayern auch versichern kann. Gebäude in den Zonen GK 1-3 sind bei den meisten Versicherern ohne weiteres versicherbar. Das bedeutet, dass für circa 99 Prozent der Wohngebäude in Bayern eine Versicherung ohne Probleme abgeschlossen werden kann. Dagegen ist bei Gebäuden in der Zone GK 4 der Abschluss einer Versicherung teilweise nur nach individuellen Absprachen mit dem Unternehmen möglich. Auch versichert nicht jedes Versicherungsunternehmen Gebäude in der Zone GK 4. Grund dafür ist, dass Versicherungsunternehmen ihre Risiken streuen müssen. Ist ein Unternehmen bereits überproportional viele Risiken eingegangen, kann es im Sinne der Risikostreuung möglicherweise keine weiteren entsprechenden Verträge abschließen. Allerdings ist eine Absicherung des Eigenheims dann in der Regel bei einem der zahlreichen anderen Versicherungsunternehmen möglich.

Weiterführende Information

Auf der Plattform "Naturgefahren Bayern" können sich interessierte Bürger und Kommunen zu Hochwasser und Muren, Lawinen und Schneedruck, Trockenheit und Hitze, Unwetter sowie Rutschungen informieren.

Die größten Irrtümer zu Elementarschadenversicherungen

Vorsorgemaßnahmen gegen Elementarschäden

So können Sie sich selbst schützen

Neben dem Abschluss von Versicherungen kann jeder Bürger und Unternehmer mit gezielten Maßnahmen vorsorgen, um sich gegen mögliche Schäden zu schützen. Dazu gehören bau- und anlagentechnische Schutzmaßnahmen am und im Gebäude sowie Vorsichtsmaßnahmen vor, während und nach einer Überschwemmung oder eines Sturms.