Aiwanger: "Keine Bevorzugung von ausländischen Zuckerrohrabfällen gegenüber heimischen Zuckerrübenschnitzel"

MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert eine Gleichbehandlung für die heimische Zuckerindustrie. „Unserer Zuckerindustrie drohen Wettbewerbsnachteile. Die geplante europäische Richtlinie RED III (Renewable Energy Directive), Annex IX, sieht Regelungen für die Nutzung von Zuckerrübenschnitzel vor, die unsere heimische Industrie höher belasten würde als die Zuckerindustrie in Übersee. Das darf man so nicht laufen lassen. Hier muss dringend bei der Novellierung der RED III nachgebessert werden“, fordert der Staatsminister und verweist auf entsprechende Planungen der EU. Demzufolge sollen heimische Zuckerrübenschnitzel nicht zur Gewinnung von erneuerbarer Energie als Reststoffe bei der THG-Quote anerkannt werden dürfen, Reste aus der Zuckerrohrverarbeitung, die sog. Bagasse aus Übersee hingegen schon. „Wir dürfen doch nicht unsere heimische Produktion mit unnötigen Vorgaben belasten“, ärgert sich der Staatsminister.

 

Bei der Produktion von heimischen Zucker aus Zuckerrüben fallen Zuckerrübenschnitzel an. Soll aus dem nicht als Futtermittel erforderlichen Anteil wertvolle erneuerbare Energie gewonnen werden, sind hierfür Emissionszertifikate erforderlich. „Die EU plant diese Regelung festzusetzen. Das wird teuer für unsere Unternehmen, das schwächt unsere Unternehmen, das ist völlig unnötig. Es muss möglich sein, dass unsere Unternehmen in einem wettbewerbsfähigen Rahmen produzieren können“, so der Wirtschaftsminister.

 

Aiwanger hat sich in dieser Frage an Bundeswirtschaftsminister Habeck gewandt und ihn gebeten sich dafür einzusetzen, dass Rübenschnitzel als CO2-neutrale Energiequelle in der RED III ergänzt werden. Aktuell laufen die Trilogverhandlungen zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, Renewable Energy Directive III (RED III). Im Anhang IX der RED III wird die Anerkennung der Einsatzstoffe zur Produktion von Biogas für den Verkehr und für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie die Nachhaltigkeit von flüssigen Biobrennstoffen geregelt. Bagasse, also Überreste aus Zuckerrohr bzw. Zuckerhirse, ist hier aufgenommen, heimische Zuckerrübenschnitzel allerdings nicht. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Rübenschnitzel in Annex VI eindeutig mit Standardwerten aufgeführt werden, um die Angabe zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu erleichtern.

 

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Katrin Nikolaus, 

stv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 70/23
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