Aiwanger: "Neue Corona-Maßnahmen sind nötig. Wir müssen aber betroffene Branchen gezielt unterstützen."

 

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt bei der Hilfe für von den Coronamassnahmen betroffenen Betrieben unter anderem auf die Überbrückungshilfe und weitere bewährte Hilfsprogramme. Aiwanger: "Die heute beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um die vierte Welle zu brechen. Sonst landen das Gesundheitssystem und die Wirtschaft im Chaos. Gleichzeitig müssen wir alles dafür tun, damit die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen. Wenn Weihnachtsmärkte kurzfristig abgesagt, Bars und Clubs geschlossen werden, Friseure, Gastronomen, Handel und andere Anbieter Einschränkungen hinnehmen müssen und es Komplett-Schließungen in Corona-Hotspots gibt, dann ist es nötig, die Branchen massiv zu unterstützen."

 

Die Bundesregierung hatte am Donnerstag angekündigt, die Überbrückungshilfe III Plus bis 31. März 2022 zu verlängern. Das hatte zuvor unter anderem Bayerns Wirtschaftsminister gefordert. Aiwanger: "Wir werden also die Corona-Hilfsprogramme inklusive der Kredite der LfA fortführen, um den besonders betroffenen Branchen gezielt über diese schwere Zeit zu helfen. Schausteller und Marktbeschicker, Gastronomen und Dienstleister sind jetzt wieder im Feuer, kaum dass sie sich in den letzten Monaten etwas auf mehr Normalität eingestellt hatten. Sie dürfen in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.“

 

Aiwanger wird sich nächste Woche mit den bayerischen Schaustellerverbänden zusammensetzen und sich ein Bild von der Lage machen. In den kommenden Tagen wird es auch Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium geben. Aiwanger: "Unser Ziel ist es, die Umsatzausfälle so umfangreich wie möglich abzufedern."

 

Die Überbrückungshilfe III Plus ist das wichtigste Hilfsinstrument der Bundesregierung in der Corona-Pandemie. Unterstützt werden Firmen mit einem durch die Pandemie ausgelösten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Ware sind möglich. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.

 

Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus

 

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Pressemitteilung-Nr. 425/21

 

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