Aiwanger: "So können Bürgerenergiegesellschaften vor Ort von einer Windkraftanlage profitieren"

MÜNCHEN Der Wind dreht sich zugunsten von Windenergie in Bayern. Immer mehr Kommunen treiben Pläne für neue Windräder voran. Dabei rückt der Gedanke der Bürgerenergiegesellschaften stärker in den Vordergrund: „Endlich werden Bürger, die als Bürgerenergiegesellschaft zusammen eine Windkraftanlage planen, besser unterstützt. Wer in der Nähe eines Windrades oder eines Windparks lebt, soll davon auch profitieren können, ohne die Anschubfinanzierung alleine stemmen zu müssen“, erklärt Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. Jetzt gibt es dafür ein Förderprogramm vom Bund.

 

Doch wie können interessierte Bürger sowie Kommunen ganz praktisch vorgehen, um eine Bürgergesellschaft oder –genossenschaft zu gründen? Hier liefern die Themenwochen Bürgerenergie (6. bis 19.2.) die Antworten:

 

  • Für Kommunen: „Energiezukunft in Bürgerhand – als Kommune Bürgerenergie ermöglichen“ (LENK KOMMUNity – Information und Vernetzung (bayern.de)); Referentinnen und Referenten erläutern die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten von Kommunen und wie sie über Beteiligung und Partizipation nicht nur Akzeptanz, sondern auch Wertschöpfung vor Ort generieren. Dabei werden auch Praxisbeispiele vorgestellt.

 

 

 

 

Der Freistaat Bayern sieht Erneuerbare-Energie-Anlagen zusätzlich als wichtigen Standortfaktor und möchte in den nächsten Jahren bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen errichten. „Wir hören aus den Kommunen im gesamten Freistaat immer mehr positive Stimmen. Jetzt gilt es, die Akzeptanz von Windrädern weiter zu fördern“, erklärt der Staatsminister.

 

Die erforderlichen Planungs- und Genehmigungskosten überschreiten vielfach die finanziellen Möglichkeiten von Bürgerenergiegesellschaften im Vergleich zu kommerziellen Projektentwicklern. Allein die Planungskosten für eine Windenergieanlage betragen derzeit rund 30 Prozent der Nebeninvestitionskosten von Windenergieanlagen an Land. An dieser zentralen Stelle setzt das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ an: Es fördert Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen. Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller, jedoch maximal 200 000 Euro.

 

Ansprechpartnerin:

Katrin Nikolaus,

stv. Pressesprecherin

 

 


Pressemitteilung-Nr. 41/23
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München